Überblick über die Dauer von Wehr- und Ersatzdienst

Im Rahmen der Remilitarisierung der BRD hat der Bundestag 1956 die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht beschlossen. Die ersten Rekruten rückten am 1. April 1957 in die Kasernen ein. Die Dienstdauer betrug anfänglich 12 Monate.

Zur Ableistung eines Ersatzdienstes werden Kriegsdienstverweigerer seit dem 10. April 1961 herangezogen. Zwischen 1957 und 1961 gab es keinen Ersatzdienst. Es gab weder entsprechende Rechtsvorschriften noch Stellen für Kriegsdienstverweigerer. Die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer ist noch sehr gering: Sie gelten als Drückeberger, Spinner und Vaterlandsverräter. Lediglich einige tausend KDV-Anträge werden pro Jahr gestellt. Erst Ende der 1960er-Jahre - vor dem Hintergrund des Vietnam-Krieges und der APO - gibt es einen vergleichsweise deutlichen Anstieg von Kriegsdienstverweigerern. Die Anerkennungsquote sinkt in der ersten Instanz auf unter 50 Prozent. Der Ersatzdienst wird 1973 in Zivildienst umbenannt.

Zeitraum

Wehrdienst

Ersatz-/Zivildienst

01.01.1957 - 31.03.1962

12 Monate

12 (+9) Monate¹

01.04.1962 - 30.06.1962

15 Monate

01.07.1962 - 31.12.1972

18 Monate

19 (+9) Monate¹

01.01.1973 - 31.12.1983

15 Monate

16 Monate

01.01.1984 - 30.09.1990

15 Monate

20 Monate

01.10.1990 - 31.12.1995

12 Monate

15 Monate

01.01.1996 - 30.06.2000

10 Monate

13 Monate

01.07.2000 - 31.12.2001

9 Monate

11 Monate

01.01.2002 - 30.09.2004

9 Monate

10 Monate

seit 01.10.2004

9 Monate

9 Monate

 ¹seit April 1961

In der DDR wurde die Wehrpflicht nach dem Bau der Mauer eingeführt. Im Mai 1962 mussten die ersten Wehrpflichtigen ihren Dienst antreten. Die Wehrdienstdauer von 18 Monaten blieb bis April 1990 gleich lang.

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