I. Thesen zur Wehrpflicht
Rund 200 Jahre lang, bis 2011 hat Deutschland über die Wehrpflicht (junge) Männer zum Töten und Getötetwerden rekrutiert – nur mit Unterbrechungen, die nach den beiden Weltkriegen im 20. Jahrhundert vom Ausland erzwungen wurden. In der Bundeswehr ist die Einführung der Wehrpflicht in den 1950er-Jahren unter Berufung auf den preußischen General Scharnhorst erfolgt, der als geistiger Urheber der Wehrpflicht in Deutschland gilt. Ihm wird die Formel zugeschrieben, dass "jeder Bewohner des Landes der geborene Verteidiger" sei. Allerdings ist nie eine deutsche Wehrpflichtarmee zur Verteidigung eingesetzt worden. 1914 und 1939 begann Deutschland die Weltkriege und konnte dabei dank der Wehrpflicht Millionen von Soldaten rekrutieren.
Wehrpflicht verletzt Grund- und Menschenrechte
Eine Kriegsdienstpflicht greift nicht nur tief in die persönlichen Freiheitsrechte ein. Sie verletzt auch die Würde des Menschen. Eingezwängt in ein strikt hierarchisch strukturiertes Militärsystem bleibt dem Einzelnen nur das Ausführen von Befehlen, wird von ihm Todes- und Tötungsbereitschaft verlangt. Handelt er hingegen als eigenständige Person, nur sich selbst und nicht einem Vorgesetzten verantwortlich, wird er mit disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen bestraft.
Wehrpflicht heißt:
- Bürger werden durch staatliche Behörden zum Zwecke der Kriegführung mit ihren persönlichen Daten erfasst.
- Wehrpflichtige müssen sich militärpsychologischen und militärärztlichen Untersuchungen unterziehen und sich bewerten lassen.
- Wehrpflichtige müssen gegenüber militärischen Stellen Informationen über sich preisgeben (Schule u. Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufswünsche, soziale und familiäre Hintergründe etc.)
- Wehrpflichtige müssen sich während des "Dienens" dem Prinzip von Befehl und Gehorsam beugen.
- Wehrpflichtige müssen während des "Dienens" auf gewohnte und selbstbestimmte soziale Kontakte verzichten.
- Wehrpflichtige werden an Gewaltverhältnisse gewöhnt und zum Töten erzogen.
- Wehrpflichtige werden durch den Staat dem Getötetwerden preisgegeben.
- Wehrpflichtige sind in ihrer Freizügigkeit und Reisefreiheit eingeschränkt.
Die Wehrpflicht hat nichts, aber auch rein gar nichts mit Demokratie zu tun. Die Pflicht, sich einem Zwangssystem unterzuordnen, entspricht obrigkeitsstaatlicher Tradition, in der der Bürger dem Staat und nicht der Staat dem Bürger zu dienen hat. Dieser Zwang dient der Kriegführung. Krieg ist die massivste Form staatlicher Gewalt. Menschenrechte haben im Krieg keine Bedeutung.
Wer sich dem Zwang der Wehrpflicht verweigert, wird kriminalisiert. Das Grundgesetz lässt nur aus Gewissensgründen die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zu. Auch der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht und der zivil-militärischen Planung ein Kriegsdienst, wenn gleich ohne Waffen. Wer totalverweigert, kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Fehlende sicherheitspolitische Legitimation
Mit dem Ende des Kalten Krieges ist die sicherheitspolitische Begründung für die Wehrpflicht weggefallen. Seit der Überwindung der Blockkonfrontation ist Deutschland nur noch von Partnern und Freunden umgeben. Eine Bedrohung durch einen militärischen Angriff auf die Bundesrepublik gab und gibt es nicht mehr. Damit ist auch die zentrale verfassungsrechtliche Legitimation entfallen. Bereits Ende 1995 mahnte der damalige Bundespräsident und frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, an, dass "die Wehrpflicht ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers (ist), dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet". Die Wehrpflicht sei kein "allgemeingültiges ewiges Prinzip", sondern müsse sicherheitspolitisch begründet werden.
Und eine solche Begründung konnte das Militär glaubwürdig auch nicht mehr darlegen. In den im Mai 2003 erlassenen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" heißt es: "Eine Gefährdung deutschen Territoriums gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht." Gleichzeitig wird in dem Dokument festgeschrieben, dass sich die Bundeswehr auf das Führen von Kriegen im Ausland auszurichten habe und die Wehrpflicht "in angepasster Form" ohne Alternative bleibe. Es dauerte dann weitere acht Jahre, bis die Bundesregierung endgültig von der Wehrpflicht Abschied nahm. In der Begründung zum Artikelgesetz, mit dem die Aussetzung der Wehrpflicht geregelt wurde, heißt es: "Insbesondere die dauerhaft veränderte sicherheits- und verteidigungspolitische Lage kann den Grundrechtseingriff durch gesetzliche Pflichtdienste nicht mehr rechtfertigen."
Wehrpflicht-Willkür eklatant
In keinem anderen Staat ist die Diskussion um die Wehrpflicht so dogmatisch geführt worden wie hierzulande. Außer Griechenland, der Türkei und Norwegen hatten zuvor alle anderen Altmitglieder der Nato auf die Wehrpflicht verzichtet. Eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und oberster Führungsriege der Bundeswehr hat die Wehrpflicht verbissen verteidigt. Allerdings hatte auch sie kein Interesse mehr an der Durchsetzung einer wirklichen "allgemeinen" Wehrpflicht. Es ging vielmehr um eine Anpassung der Wehrpflicht an eine auf weltweite Einsätze ausgerichtete Bundeswehr.
Und das hieß, innerhalb der Bundeswehr den Anteil von Wehrpflichten zu verringern und den Anteil von Zeit- und Berufssoldaten zu erhöhen. Bis 1990 war noch etwa jeder zweite aktive Soldat ein Wehrpflichtiger. Das 1994 beschlossene Personalstrukturmodell sah bereits eine Absenkung auf einen 33-prozentigen Anteil vor. Es folgten 2000 und 2005 weitere Beschlüsse zur Festlegung des Personalumfangs. Der Anteil von Grundwehrdienstleistenden sollte dann auf 19 und danach auf 12 Prozent bis zum Jahr 2010 gesenkt werden. Im Oktober 2010 war diese Ziellinie erreicht. Lediglich rund 28.500 der 240.000 Soldaten und Soldatinnen waren keine "Freiwilligen" mehr. Die Bundeswehr hatte sich faktisch von der "Wehrpflichtarmee" verabschiedet.
Da immer weniger Wehrpflichtige eines Jahrgangs zu einem Militärdienst herangezogen wurden, stieß die Wehrpflicht auch aus Gründen der "Wehrungerechtigkeit" zunehmend auf Kritik und verlor an gesellschaftliche Akzeptanz. Denn wenn der Staat einen Zwangsdienst abfordert, muss dieser so organisiert sein, dass die ihm Unterworfenen allgemein und nicht selektiv, sprich: willkürlich zu dienen haben. Wenn aber nur noch jeder Siebente eines Jahrgangs dem Waffendienst nachzukommen hat, wenn gar jeder Zweite ausgemustert wird, dann liegt ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der gleichen Pflichtenbelastung vor.
Nach der Aussetzung kommt die Abschaffung
Sachliche Gründe waren es nicht, die den Verzicht auf die Wehrpflicht verhindert haben. Es entspricht der deutschen Tradition, das Dienen in der Armee als "Schule der Nation" zu begreifen. Jeder, der dient, akzeptiert den staatlichen Gewaltapparat Militär. Er wird militärisch sozialisiert, begreift militärische Gewalt als etwas Normales, trägt militärisches Denken in das zivile. Wehrpflichtige haben nicht die Armee demokratisiert; umgekehrt wird ein Schuh draus: Wehrpflichtige militarisieren das Zivilleben und tragen dazu bei, Militär und militärisches Handeln als selbstverständlich darzustellen. Dieses Einwirken militärischer Werte trifft auf Menschen, die sich in der Regel noch in einer sensiblen Phase ihrer Persönlichkeitsentwicklung befinden. Dabei spielt die Vermittlung traditioneller Männlichkeitsbilder eine große Rolle: Gewalt, Ehre, Tapferkeit, Mut, Treue zum Vaterland.
Die Wehrpflicht dient dem Zweck, für das Militär und für militärisches Handeln eine gesellschaftliche Unterstützung zu schaffen. Die Wehrpflicht ist ein Mittel, die Bevölkerung auf den Krieg einzustimmen.
Aus friedenspolitischen und emanzipatorischen Gründen kann die Forderung nur lauten: ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht.
Ralf Siemens
