I. Thesen zur Wehrpflicht

In Deutschland werden seit 200 Jahren - mit kurzen, vom Ausland erzwungenen Unterbrechungen - (junge) Männer über die Wehrpflicht zum Töten und Getötetwerden rekrutiert. Die Bundeswehr beruft sich auf Scharnhorst, der die Formel geprägt hat, "jeder Bewohner des Landes (sei) der geborene Verteidiger", als geistigen Urheber der Wehrpflicht in Deutschland. Allerdings ist nie eine deutsche Wehrpflichtarmee zur Verteidigung eingesetzt worden. 1914 und 1939 begann Deutschland die Weltkriege und konnte dabei dank der Wehrpflicht Millionen von Soldaten rekrutieren.

Wehrpflicht verletzt Grundrechte

Nicht nur in die persönlichen Freiheitsrechte wird eingegriffen; die Wehrpflicht verletzt die Würde des Menschen. Eingezwängt in ein strikt hierarchisch strukturiertes Militärsystem bleibt dem Einzelnen nur das Ausführen von Befehlen, wird von ihm Todes- und Tötungsbereitschaft verlangt. Handelt er hingegen als eigenständige Person, nur sich selbst und nicht einem Vorgesetzten verantwortlich, wird er mit disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen bestraft.

Wehrpflicht heißt:

  • Jährlich werden mehr als 400.000 junge Männer durch staatliche Behörden erfasst.
  • Wehrpflichtige müssen sich militär-psychologischen und militärärztlichen Untersuchungen unterziehen und sich bewerten lassen.
  • Wehrpflichtige müssen gegenüber militärischen Stellen Informationen über sich preisgeben (Schule u. Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufswünsche, soziale und familiäre Hintergründe etc.)
  • Wehrpflichtige müssen sich während des „Dienens“ dem Prinzip von Befehl und Gehorsam beugen.
  • Wehrpflichtige müssen während des „Dienens“ auf gewohnte und selbstbestimmte soziale Kontakte verzichten.
  • Wehrpflichtige werden an Gewaltverhältnissen gewöhnt und zum Töten erzogen.
  • Wehrpflichtige werden durch den Staat dem Getötetwerden preisgegeben.
  • Wehrpflichtige sind in ihrer Freizügigkeit und Reisefreiheit eingeschränkt.

Für diese massiven Grundrechtseinschränkungen gibt es keine sicherheitspolitische Begründung. In den im Mai 2003 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien heißt es unter Punkt 9: "Eine Gefährdung deutschen Territoriums gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht." Die Ausrichtung der Bundeswehr auf das Führen von Angriffskriegen wird in diesem Dokument festgeschrieben. Die Wehrpflicht bleibe dabei "in angepasster Form" ohne Alternative.

Die Wehrpflicht hat nichts, aber auch rein gar nichts mit Demokratie zu tun. Die Pflicht, sich einem Zwangssystem unterzuordnen, entspricht obrigkeitsstaatlicher Tradition, in der der Bürger dem Staat und nicht der Staat dem Bürger zu dienen hat . Dieser Zwang dient der Kriegführung. Krieg ist die massivste Form staatlicher Gewalt. Menschenrechte haben im Krieg keine Bedeutung.

Wer sich diesem Zwang verweigert, wird kriminalisiert. Das Grundgesetz lässt nur aus Gewissensgründen die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zu. Auch der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht und der zivil-militärischen Planung ein Kriegsdienst, wenn gleich ohne Waffen. Wer totalverweigert, kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Wehrpflicht wird angepasst

In keinem anderen Staat wird die Diskussion um die Wehrpflicht so dogmatisch geführt wie hierzulande. Außer Griechenland, der Türkei und Norwegen haben alle anderen Altmitglieder der Nato auf die Wehrpflicht verzichtet oder den Abschied bereits eingeleitet. Eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und oberster Führungsriege der Bundeswehr verteidigen die Wehrpflicht verbissen. Allerdings haben auch sie kein Interesse mehr an der Durchsetzung einer wirklichen allgemeinen Wehrpflicht. Es geht ihnen vielmehr um eine Anpassung der Wehrpflicht an eine auf weltweite Einsätze ausgerichtete Bundeswehr.

Die Anpassung der Personalstruktur der Bundeswehr an weltweite Kriegsaufgaben setzt auf Freiwillige. War in den 1980er Jahren noch fast jeder zweite Soldat der Bundeswehr Grundwehrdienstleistender, soll nach den gültigen Planungen die zukünftige Personalstruktur wie folgt aussehen: Von 250.000 Soldaten und Soldatinnen sind 220.000 Freiwillige und 30.000 Grundwehrdienstleistende. Damit wäre nicht einmal jeder Achte innerhalb der „Wehrpflichtarmee“ Bundeswehr tatsächlich Grundwehrdienstleistender. Eine Wehrpflichtarmee Bundeswehr gibt es nicht mehr.

Neue Einberufungsregelungen
Angesichts einer eklatanten Lücke zwischen der Anzahl von Wehrpflichtigen und den realen Einberufungsmöglichkeiten - Stichwort Wehrungerechtigkeit - reagierte das Kriegsministerium im April 2003. Es wies an, weder Verheiratete und ihnen Gleichgestellte noch T3-Gemusterte einzuberufen. Die Regelaltersgrenze der Einberufbarkeit wurde vom 25. auf den 23. Geburtstag gesenkt. Mit einem Federstrich wurden mehrere Hunderttausend Wehrpflichtige aus der Einberufungsbedrohung heraus genommen. Mit diesen neuen Regelungen, die seit Oktober 2004 auch gesetzlich verankert sind, sollte die Diskussion über die Wehrungerechtigkeit gestoppt werden.
Aufgrund dieser neuen Regelungen werden gegenwärtig etwa 50 % der Wehrpflichtigen allein aus Tauglichkeitsgründen nicht mehr einberufen. Heute gilt die Faustregel: Zwei Drittel eines Jahrgangs brauchen nicht zu dienen, jeder Fünfte leistet Zivildienst, lediglich jeder Zehnte leistet den im Grundgesetz als "Regeldienst" vorgeschriebenen Wehrdienst. Das Dienen in der Armee ist zur Ausnahme geworden.

Wehrpflichtdogma

Militärs und "Wehrexperten" der SPD/CDU/CSU berufen sich in ihrem beharrlichen Festhalten an der Wehrpflicht auf folgende Gründe: Ohne Wehrpflicht würden ausgebildete Reservisten für Krisenzeiten fehlen, und es drohe eine gesellschaftliche Abkoppelung der Bundeswehr, denn die Wehrpflicht garantiere eine gesellschaftliche Kontrolle der Streitkräfte. Abenteuerlich wird das Argument, Wehrpflichtige würden vor unverantwortlichen Auslandseinsätzen schützen; obwohl es eigentlich bekannt sein sollte, dass es sie in den Interventionseinheiten nicht gibt und deshalb auch keine Rücksicht auf sie genommen zu werden brauchte.

Auch von kritischer Seite kommt häufig der Einwand, dass die Wehrpflicht eine Kontrolle der Streitkräfte garantiere. Dieses Argument wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Wehrpflichtige üben grundsätzlich keine Kontrollfunktion aus. Sie dienen auf der untersten Ebene innerhalb der strikten militärischen Ordnung: Sie werden erzogen zum Grüßen, Bettenmachen, zum militärisch richtigen Gehen, Reinemachen, Meldungmachen, Strammstehen, Töten - kurzum: zum Gehorchen. Dieses militärische Prinzip ist denkbar ungeeignet, Rekruten eine Kontrollaufgabe zuzuweisen. Sie kommen in eine für sie fremde, nach außen abgeschottete Welt, werden aus ihren sozialen Beziehungen gerissen und lernen, dass sie erst mal alles falsch machen und selbst nichts mehr zu melden haben.

Aber selbst unterstellt, Wehrpflichtige könnten eine Kontrollfunktion ausüben, wäre dies mit der gegenwärtigen Wehrpflichtpraxis nicht möglich. Es wird vielfach übersehen, dass die Bundeswehr bereits vor Jahren den Charakter einer Freiwilligenarmee angenommen hat. Wenn wie gegenwärtig nur noch jeder siebente, zukünftig jeder achte Soldat Grundwehrdienstleistender ist, wenn gerade in den für weltweite Interventionen vorgesehenen schnell verfügbaren Einheiten ausschließlich Freiwillige dienen, erübrigt sich dieses Argument. Außerdem bringen diejenigen, die sich zum Wehrdienst einberufen lassen, in der Regel gegenüber der Bundeswehr nicht das nötige kritische Bewusstsein mit, sich mit militärischen Strukturen und Normen auseinanderzusetzen, im Gegenteil: Sie erfahren das auf Gewaltstrukturen bestehende Militär als Normalität. Dort, wo eine gesellschaftliche Kontrolle am notwendigsten wäre, sind Wehrpflichtige nie präsent: in Kommandostäben und Führungszirkeln.

Wehrpflicht: undemokratisch und militaristisch

Sachliche Gründe sind es nicht, die die Wehrpflichtabschaffung verhindern. Es ist deutsche Tradition, das Dienen in der Armee als "Schule der Nation" zu begreifen. Jeder, der dient, akzeptiert den staatlichen Gewaltapparat Militär. Er wird militärisch sozialisiert, begreift militärische Gewalt als etwas Normales, trägt militärisches Denken in das zivile. Wehrpflichtige demokratisieren nicht die Armee; umgekehrt wird ein Schuh draus: Wehrpflichtige militarisieren das Zivilleben und tragen dazu bei, Militär und militärisches Handeln als selbstverständlich darzustellen. Dieses Einwirken militärischer Werte trifft auf Menschen, die sich in der Regel noch in einer sensiblen Phase ihrer Persönlichkeitsentwicklung befinden. Dabei spielt die Vermittlung traditioneller Männlichkeitsbilder eine große Rolle: Gewalt, Ehre, Tapferkeit, Mut, Treue zum Vaterland.

Die Wehrpflicht dient dem Zweck, für das Militär und für militärisches Handeln eine gesellschaftliche Unterstützung zu schaffen. Die Wehrpflicht ist ein Mittel, die Bevölkerung auf den Krieg einzustimmen.

Aus friedenspolitischen und emanzipatorischen Gründen kann die Forderung nur lauten: ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht. Eine einfache Mehrheit im Bundestag genügt, um dies umzusetzen.

Ralf Siemens

Ausführlich
Wehrpflicht: Der deutsche Sonderweg
Positionenpapier 3 (Download PDF) der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung

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