Aktuelles
Amtsgericht Schwäbisch Hall verurteilt Totalverweigerer zu einer Geldstrafe
(15.02.2010) Am 4. Februar 2010 verurteilt das Amtsgericht Schwäbisch Hall den Totalverweigerer Hannes Weidmann wegen Zivildienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Gericht erkannte in der Dienstflucht eine gewissensmotivierte Handlung.
Dem Urteil vorausgegangen waren zwei Prozesstage, an denen Hannes sich selbst verteidigte. Am ersten Prozesstag im November hatte das Gericht Anträge wie die Forderung nach einem Pflichtverteidiger abgelehnt. Am zweiten Prozesstag im Dezember 2009 übten Richterin und Staatsanwaltschaft starken Druck auf Hannes aus, einen Deal einzugehen. Er sollte zusichern, den Ersatzdienst wieder aufzunehmen und sich nicht mehr offensiv zu verteidigen. Dann hätte er mit einer Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, zu rechnen. Hannes hat daraufhin selbst einen Rechtsanwalt genommen.
TKDV-Prozess in Berlin
(14.01.2010) Am 14. Januar 2010 verurteilt das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Stefan Gierke wegen Zivildienstflucht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich soll der staatlich anerkannte Kriegsdienstverweigerer 600 (!) Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Gericht hat das Erwachsenenstrafrecht gegen den 1990 geborenen Totalverweigerer angewandt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Mehr, dort unter Punkt 3 Strafverfahren gegen TKDVer Zivildienst.)
Vorführung und arztfreie Musterung grundgesetzkonform
(03.12.2009) Gegen die Anordnung auf polizeiliche Vorführung zur Musterung durch das Berliner Kreiswehrersatzamt und die anschließende Tauglichkeitsfeststellung nach Aktenlage erhob ein Betroffener Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Die Vorführungsvorschrift gemäß § 44 Abs. 2 WPflG verstoße gegen das Grundgesetz, da die Militärbehörde ohne richterliche Genehmigung ermächtigt wird, einen Wehrpflichtigen vorführen zu lassen. Gegen die Tauglichkeitsfeststellung nach Aktenlage nach § 17 Abs. 10 WPflG wendete er sich, weil sie keine verfassungsrechtliche Grundlage habe.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies mit Urteil vom 18.11.2009 die Klage als unbegründet zurück (VG 23 K 251.09). Die polizeiliche Vorführung bedürfe keines richterlichen Beschlusses, weil es dabei lediglich um eine "freiheitsbeschränkende" und nicht um eine "freiheitsentziehende" Maßnahme handelt. Die Feststellung der Tauglichkeit nach Aktenlage verstoße auch nicht gegen das Grundgesetz, da es "dem Wehrpflichtigen unbenommen ist, seinen gesundheitlichen Zustand (...) unter Vorlage ärztlicher Atteste darzulegen, die sodann bei der Musterung nach Aktenlage Berücksichtigung finden." Auch sachlich sei sie gerechtfertigt, da der Wehrpflichtige die Musterung mit ärztlicher Untersuchung "schuldhaft nicht ermöglicht hat".
1,5 Mrd. teurer Zivildienst zunehmend weniger Allgemeinwohl orientiert
(18.11.2009) Nach einem Beitrag des ZDF-Fernsehmagazins Frontal21 vom 17.11.2009 kostet der Zivildienst gegenwärtig 1,1 Mrd. Euro. Davon trägt der Bund 650 Mio. Euro für Sold und Verwaltung, die Träger der Zivildienstes übernehmen 500 Mio. Euro. Genug Geld, um 40.000 Vollzeitjobs zu finanzieren, die die Zivildienstleistenden "auf Dauer und damit qualifiziert" ersetzen könnten. Werden die indirekten Kosten durch Steuerausfälle und fehlenden Sozialversicherungsbeiträgen hinzu gerechnet, steigen die gesamtgesellschaftlichen Kosten des Zivildienstes auf 1,5 Mrd. Euro, lautet die Rechnung der Ökonomin Prof. Beate Finis-Siegler. Bereits jeder dritte Zivildienstleistender arbeitet für gewinnorientierte Kapitalgesellschaften und Einzeleigentümer. Nach Recherchen von Frontal21 wurden beispielsweise in einer Berliner Ärztepraxis in den vergangenen fünf Jahren 22 Zivildienstleistende eingesetzt.
Bundeskanzlerin Merkel: Kein Einstieg in den Ausstieg
(13.11.2009) Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag am 10. November 2009 klargestellt, dass die neue Regierung nicht beschlossen habe "die Wehrpflicht abzuschaffen". Sie ist damit Äußerungen von führenden Politikern des kleinen Koalitionspartners entgegengetreten, die in der vereinbarten Verkürzung von Wehr- und Zivildienst das Ende der Wehrpflicht sehen. Es ginge darum, "die sechs Monate Wehrpflicht so effizient wie möglich auszugestalten, damit diese Verkürzung kein Einstieg in den Ausstieg aus der Wehrpflicht wird. Damit das gelingt, wollen wir natürlich auch Maßnahmen ergreifen, die dann zu mehr Wehrgerechtigkeit als heute führen", sprich zu mehr Einberufungen.
Neue Regierung bleibt bei der Kriegsdienstpflicht
(25.10.2009) "Die Koalitionsparteien halten im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren." Diese Festlegung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP führt bei gleicher Anzahl von Dienstposten zu einer Erhöhung der Militär-Einberufungen um 33 Prozent. Je kürzer die Zwangsdienstdauer, desto höher der Durchlauf.
Ob die Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate auch auf den Zivildienst übertragen werden soll, ist der Koalitionsvereinbarung nicht zu entnehmen. Zum Zivildienst heißt es wenig konkret: "Die künftige Struktur der Wehrpflicht wird sich im Zivildienst widerspiegeln, der Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiter zu sichern hilft." (Auszüge der Textpassagen zu Wehrpflicht, Wehrdienst und Zivildienst aus dem Koalitionsvertrag als PDF)
Totalverweigerer in Berlin verurteilt
(14.10.2009) Nach eigenen Angaben von Jens R. ist gegen ihn am 29. September 2009 der Prozess gemacht worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn wegen Zivildienstflucht zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde dem Angeklagten auferlegt, 250 Arbeitsstunden zu leisten.
Seine Entscheidung, sich der Wehrpflicht nicht zu beugen, stand bereits bei seiner Musterung fest, die er als 18-Jähriger über sich ergehen ließ. Er empfand sie als erniedrigend und demütigend. Jens R. wurde zum Januar 2009 zum Zivildienst einberufen. Seine Totalverweigerung begründet er u.a.: "Selbst wenn der Zivildienst augenscheinlich nichts mit dem Militärwesen zu tun hat, so kann man doch nicht verleugnen, dass der Zivildienst eine Ausprägungsform der Wehrpflicht ist - und zwar der sogenannte Kriegsdienst ohne Waffe. Den Zivildienst zu erfüllen heißt die Wehrpflicht zu legitimieren, und damit auch die Bundeswehr, welche Kriege führt und Menschen tötet."
Einberufungsskandal 1. Oktober 2009
(30.09.2009) Zu Beginn des vierten Quartals 2009 hat die Bundeswehr 13.900 Kriegsdienstpflichtige einberufen. Außerdem werden 2.800 Freiwillige den "zusätzlichen Wehrdienst" antreten, der mindestens einen bis maximal 14 Monate länger als der neunmonatige Zwangsdienst dauert. Eine solche Einstellung nimmt die Bundeswehr nur vor, wenn sich die Bewerber verpflichten, an den weltweiten (Kriegs-)Einsätzen der Bundeswehr teilzunehmen.
Nach den Quartalspressemitteilungen des Kriegsministeriums haben sich im Jahr 2009 insgesamt 8.720 Wehrpflichtige für den Freiwilligendienst in der Bundeswehr entschieden, 700 weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der Zwangseinberufungen ist mit 56.620 rund 1.000 niedriger als im Vorjahr.
Petition zur Aussetzung der Wehrpflicht
(17.08.2009) Der Initiator der Petition Wehrpflicht aussetzen, Freiwilligendienste stärken, Marco Penz, bittet um Unterstützung. Als Sammelpetition soll seine Eingabe Ende des Jahres dem Petitionsausschusses des Bundestags übergeben werden.
Die Petition ist sowohl Ausdruck der Verfehlungen des Wehrpflicht-Systems als auch ein wichtiger Impuls hin zu einer Überwindung der Kriegsdienstpflicht. Dafür ist Marco Penz zu danken und deshalb unterstützen wir seine Petition und bitten darum, die Petition zu unterzeichnen. (Unsere knappe Stellungnahme zur Petition)
Vorgetäuschter Ausmusterungsgrund: Geldstrafe für Vater
(04.08.2009) Um Zwangsdienste durchsetzen zu können, steht dem Staat ein umfangreiches Straf- und Sanktionsystem zur Verfügung. Dies musste auch ein Arzt erfahren, der seinen Sohn vor der Bundeswehr schützen wollte.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, schickte der ehemalige Marinearzt im Jahr 2000 eine Blutprobe einer an Morbus Bechterew leidenden Patientin an das Kreiswehrersatzamt, um die Ausmusterung seines damals 18-jährigen Sohnes zu erreichen. Acht Jahre später bewarb sich der Ausgemusterte nach seinem Jurastudium für eine Soldatenlaufbahn. Da sein Sohn unbedingt zur Bundeswehr wollte, gestand der Arzt gegenüber der Bundeswehr seine Handlung. Diese zeigte den Vater an. Wegen "Wehrpflichtentziehung durch Täuschung" erhielt er einen Strafbefehl über 90 Tagessätzen zu je 100 Euro, den der Arzt akzeptierte.
Bundesverfassungsgericht hält an Wehrpflicht-Sonderrecht fest
(31.07.2009) Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juli die Richtervorlage des Kölner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2008, die Wehrpflicht sei angesichts der Wehrungerechtigkeit grundgesetzwidrig, als unzulässig abgewiesen (Bundesverfassungsgericht 22.07.2008, Aktenzeichen 2 BvL 3/09). Der Vorlagenbeschluss genüge den Anforderungen nicht, da das Kölner Verwaltungsgericht seine Entscheidung "lediglich pauschal und unzureichend" begründet habe. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts könne nicht mehr von der grundgesetzlichen Norm der Pflichtengleichheit gesprochen werden, "wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist".
Das Bundesverfassungsgericht setzt mit seinem Abweisungsbeschluss seine Rechtsauffassung fort, der "allgemeinen Wehrpflicht" eine verfassungsrechtliche Sonderstellung zu gewähren. Trotz der Wehrpflichtwillkür sieht das Bundesverfassungsgericht offensichtlich keinen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" sind. Und dies angesichts objektiver Zahlen, die das Gegenteil belegen: Ohne Dienst 60 %, Wehrdienst 16 %, Zivildienst- und Zivildienstersatzdienste 19 %, Katastrophenschutz, Polizei oder Zeitsoldaten 5 % (bezogen auf den Geburtsjahrgang 1985).
Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr deutlich gemacht, dass die Aufrechterhaltung, die Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht keine juristische, sondern eine politische Entscheidung ist. Deutlich wird mit dem Beschluss aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik, solange diese an der Wehrpflicht festhält, weiterhin juristische Rückendeckung geben wird. (Mehr)
Kriegsminister will Einberufungen um 1,8 Prozent "erhöhen"
(31.07.2009) In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kündigte Kriegsminister Franz Josef Jung am 27.7.2009 an: "Wir müssen dem Thema der Einberufungsgerechtigkeit Rechnung tragen. Deshalb habe ich entschieden, dass wir die Planstärke um 5.000 Stellen erhöhen, um von denen der Bundeswehr tauglich zur Verfügung stehenden Jugendlichen 80 Prozent einberufen zu können. Mein Ziel ist es, das noch weiter zu steigern."
Was Jung eine Erhöhung nennt, ist tatsächlich die Aussetzung einer geplanten Reduzierung von 35.000 auf 30.000 Dienstposten für Grundwehrdienstleistende. Die 5.000 „zusätzlichen“ Stellen führen rechnerisch bei einem neunmonatigen Dienst zu jährlich 6.650 Einberufungen. Ab dem kommenden Jahr werden durchschnittlich 375.000 junge Männer jedes Jahr in die Wehrpflicht hineinwachsen. Dies entspricht einer "Erhöhung" von exakt 1,77 Prozent!
Nachschub für Afghanistaneinsatz
(31.07.2009) Für Kriegsminister Franz Josef Jung ist die Wehrpflicht kriegswichtig. Der Nachschub an Freiwilligen, die über die Wehrpflicht in die Bundeswehr gekommen sind, habe dafür gesorgt, dass der Bundeswehr seit 2002 in Afghanistan „nie die Luft ausgegangen ist“, so Jung laut der Nachrichtenagentur afp und der Tageszeitung „Die Welt“ in seiner Pressekonferenz am 22.7.2009.
Wenn das kein Grund ist, die Wehrpflicht abzuschaffen.
TKDV-Prozess: 3 Monate auf 2 Jahre Bewährung
(23.07.09) Georg F. folgte der Einberufung zum Zivildienst im September 2008 nicht, weil der Zivildienst als zweites Standbein der Wehrpflicht Kriegsdienst ist und verweigerte total. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am 22.07.09 wegen "Dienstflucht" zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe. Die Vollstreckung wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (Mehr)
Bundestagswahl - Parteien zur Wehrpflicht
(01.07.09) Wie geht es mit der Wehrpflicht nach der Bundestagswahl im September weiter? Da lohnt ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut in den Bundestag gewählt werden.
Nur noch die Union aus CDU und CSU will an der Wehrpflicht in der jetzigen Form festhalten. Ginge es nach der SPD, bliebe es zwar bei der Wehrpflicht mit Erfassung, Musterung etc., aber zum Dienst in der Bundeswehr sollten dann nur Freiwillige herangezogen werden. Die gegenwärtig nicht an der Bundesregierung beteiligten Parteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen treten für eine Aussetzung oder Abschaffung ein. Im folgenden dokumentieren wir unkommentiert aus den Wahlprogrammen die entsprechenden Passagen:
CDU/CSU
"Die Wehrpflicht ist auch angesichts der neuen Bedrohungen der Sicherheit unseres Landes zukünftig notwendig. Sie ist ein wichtiges Instrument der Sicherheitsvorsorge. Die Wehrpflicht verbindet Bundeswehr und Gesellschaft. Wir wollen jedoch für mehr Wehrgerechtigkeit sorgen und die Wehrpflicht attraktiver gestalten." (Wahlprogramm, S. 60)
SPD
"Wir setzen auf die Fortentwicklung der Wehrpflicht, die unter Beibehaltung der Musterung die Möglichkeit einer flexiblen Bedarfsdeckung des erforderlichen Bundeswehrpersonals mit einer Stärkung des freiwilligen Engagements in der Bundeswehr verbindet. Wir streben an, zum Dienst in den Streitkräften künftig nur noch diejenigen einzuberufen, die sich zuvor bereit erklärt haben, den Dienst in der Bundeswehr leisten zu wollen." (Wahlprogramm in PDF, S. 64)
FDP
"Die Wehrpflicht ist nicht mehr zu begründen. Sie ist in ihrer Ausgestaltung zutiefst ungerecht und für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mittlerweile sogar kontraproduktiv. Sie muss schnellstens ausgesetzt werden. Deutschland benötigt Streitkräfte, die gut ausgebildet, modern ausgerüstet, voll einsatzbereit und schnell verlegbar sind. Das kann nur eine Freiwilligenarmee gewährleisten." (Programm in PDF, S. 74)
DIE LINKE
"radikal abrüsten: die Wehrpflicht abschaffen; die Bundeswehr zu einer Verteidigungsarmee umgestalten und deutlich verkleinern; mit einem Konversionsprogramm des Bundes die Aufgabe von Militärstandorten und die zivile Nutzung aufgegebener militärischer Liegenschaften unterstützen; Jugendoffiziere in Schulen, Universitäten und Arbeitsagenturen nur mit Vertreterinnen und Vertretern gegenteiliger Auffassungen auftreten lassen". (Zum Programm, S. 35)
Bündnis 90/Die Grünen
"Die Bundeswehr muss europatauglicher und UN-fähiger werden. Wir wollen die Bundeswehr auf 200.000 Soldaten und Soldatinnen verkleinern, die Wehrpflicht abschaffen, den Zivildienst umwandeln und die Freiwilligendienste ausbauen. In der Bundeswehr wollen wir einen freiwilligen militärischen Kurzdienst von 12 bis 24 Monaten einführen, der Männern und Frauen offen steht. Die Bundeswehr soll eine Freiwilligenarmee im Auftrag des Parlamentes werden. Ihre Kernaufgabe in internationalen Einsätzen ist es, zu stabilisieren und zu schützen, um nicht kämpfen zu müssen." (Wahlprogramm in PDF, S. 8)
Zivildienstgesetzänderungsgesetz verkündet
(19.06.09) Der Bundestag hat am 26. März 2009 mit Änderungen das "Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze" beschlossen. Am 17.06.09 ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die wesentlichen Änderungen des "Dritten Zivildienständerungsgesetzes" zielen darauf ab, den Zivildienst zu einem "Lerndienst" auszubauen. Dazu wurden die Vorschriften des §§ 25a und 25b des Zivildienstgesetzes geändert. Inkrafttreten werden diese erste Änderungen im Januar 2010, endgültig im Januar 2011. Zivildienstleistende müssen dann zu Beginn ihres Dienstes in einem eintägigen Seminar über ihre Rechte und Pflichten belehrt werden, während des Dienstes müssen sie an "einem viertägigen Seminar zur politischen Bildung" und einem einwöchigen "Seminar zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen" teilnehmen. Außerdem dürfen sie an maximal drei Tagen Angebote besuchen, die dem "dienstlichen Erfahrungsaustausch" dienen, um "im Dienst Erlebtes zu reflektieren".
Die sonstigen Änderungen im Zivildienstgesetz und in weiteren Gesetzen haben im wesentlich lediglich redaktionelle Gründe oder passen Formulierungen geschlechtergerecht an und sind am 18.06.09 in Kraft getreten.
Kölner Verwaltungsgericht: Wehrpflicht ist rechtswidrig
(20.02.09) Am 3.12.2008 hat das Verwaltungsgericht Köln in zwei Fällen die Einberufungen zum Militärdienst ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es könne nicht mehr von der grundgesetzlichen Norm der Pflichtengleichheit gesprochen werden, "wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist".
Der Vorlagenbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2005 wurde durch das Gericht im Mai 2008 aufgehoben, da der Kläger und die Beklagte den eigentlichen Rechtsstreit für erledigt erklärten. Der 1982 geborene klagende Wehrpflichtige hatte mittlerweile die Altersgrenze für eine Einberufung überschritten.
Wehrrechtsänderungen im August 2008 in Kraft getreten
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind nicht mehr nur im Verteidigungsfall zu einem unbefristeten Zivildienst einberufbar. Bereits im Spannungsfall droht eine solche Heranziehung, und zwar bis zum Ende des Jahres, in dem der Kriegsdienstverweigerer seinen 60. Geburtstag hat.
- Ein "dualer Bildungsgang" (duales Studium) führt zu einer Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nummer 3c des Wehrpflicht- bzw. nach § 11 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3c des Zivildienstgesetzes, wenn er
- die Regelstudienzeit von acht Semester nicht überschreitet, und
- das Studium innerhalb von drei Monaten nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird.
- Die Unabkömmlichkeit (UK) eines Wehrpflichtigen kann nur noch für den Spannungs- und Verteidigungsfall festgestellt werden. Außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls greift eine neue Zurückstellungsregelung. Nach § 12 Abs. 7 des Wehrpflicht- bzw. nach § 11 Absatz 6 des Zivildienstgesetzes wird ein Zwangsdienstverpflichteter zurückgestellt, wenn er für die "Erhaltung und Fortführung des elterlichen Betriebes oder des Betriebes seines Arbeitgebers oder für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung seiner Dienstbehörde unentbehrlich ist." Der Dienstpflichtige muss der Zurückstellung zustimmen. Eine erteilte Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit hebt die Einberufungsaltersgrenze dann vom 23. auf den 25. Geburtstag an, wenn sie eine Heranziehung vor dem 23. Geburtstag verhindert. Die "alte" UK-Regelung hatte hingegen keine Auswirkung auf das Heranziehungsalter, da der Wehrpflichtige an dem Verfahren auf UK nicht beteiligt war.
- Da die Militärplaner offensichtlich eine steigende Bereitschaft von Gerichten befürchteten, einberufene Wehrpflichtige in ihren Klagen zu unterstützen, wurde gesetzlich neu gefasst: Die Einberufungsgrenze erhöht sich vom 23. auf den 25. Geburtstag, wenn ein Wehrpflichtiger wegen "einer Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage" nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zwangsdienst herangezogen werden konnte (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1e Wehrpflicht- bzw. § 24 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5 Zivildienstgesetzes).
- Ansonsten haben sich die Ankündigungen der Bundesregierung, die "wehrrechtliche(n) Vorschriften, die Wehrpflichtigen oder Dritten Einschränkungen oder Erschwernisse aufbürden", kritisch zu hinterfragen "und an Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt" anzupassen, als Mogelpackung erwiesen. Denn wer jetzt glaubt, es gäbe endlich Einberufungsschutzregelungen, um befristete Arbeitsverträge erfüllen zu können, der irrt. Auf die vielfach auftretende Problematik, dass Wehrpflichtige aus einer befristeten Anstellung heraus einberufen werden können und auch einberufen werden - und ihnen deshalb in aller Regel die Übernahme in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis vereitelt wird - wurde in der Gesetzesinitiative seitens der Bundesregierung mit keiner Silbe eingegangen. Diese Arbeitsmarktrealität wird weiter ignoriert.
- Und auch die Neuordnung der Studiengänge mit der Umstellung auf Bachelor/Master findet in den Rechtsänderungen keinen Widerhall. Lediglich im Begründungsteil wird darauf verwiesen, dass ein Masterstudiengang, der zeitlich unmittelbar auf das Bachelorstudium folgt und fachlich darauf aufbaut, wehrpflichtrechtlich mit dem Bachelorstudiengang gemeinsam als zusammenhängendes Studium angesehen werden soll. Eine entsprechende Klarstellung im Gesetzestext hingegen fehlt.
- Erst die Beratungen im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren konnten eine eklatante Verschlechterung gegenüber dem gegenwärtigen Stand verhindern. Wer einen Techniker oder Meister macht, bleibt weiterhin, entgegen den Absichten des Wehrministeriums, vor einer Einberufung geschützt.
- Das unentschuldigte Nichterscheinen zu einer Eignungsuntersuchung und –feststellung (EUF) kann nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Polizei darf nur auf richterliche Anordnung eine Wohnung betreten, um einen Wehrpflichtigen im Rahmen einer polizeilichen Vor- oder Zuführung zur Musterung zu bringen.
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Ein wehrüberwachter Wehrpflichtiger muss nicht mehr "die Absicht", länger als acht Wochen dem eigenen Wohnort fernbleiben zu wollen, mitteilen. Unberührt bleibt aber die Genehmigungspflicht für länger als 3 Monate andauernde Auslandsaufenthalte.
