XVIII. Aktuelle Praxis TKDV
(Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 02.09.2010)
1. TKDV-Praxis in der Truppe
Aktuell
Am 1. September 2010 berichtet Spiegel online über den Totalverweigerer Philipp, der zum 1. Juli einberufen wurde. Er hatte den Dienst angetreten, aber als Totalverweigerer alle Befehle verweigert. Er konnte am 10. August nach insgesamt drei Militärhaftstrafen von 7, 14 und 21 Tagen die Truppe verlassen. Ein Antrag des Kompaniechefs auf vorzeitige Entlassung führte offensichtlich auch zur vorzeitigen Entlassung aus dem dritten "Disziplinararrest".
Rückblick
In den Jahren 2004 bis 2006 wurde die Bundeswehr nicht mit einberufenen Totalverweigerern, da sie entweder "vergessen" oder ausgemustert wurden. Nach dreieinhalbjähriger Unterbrechung wurden im April 2007 totale Kriegsdienstverweigerer wieder zur Bundeswehr einberufen.
2007 wurden zwei Totalverweigerer nach zweimal verhängten Arreststrafen entlassen: Jonas Grote, der zum April 2007 einberufen wurde, nach 42 Tagen Arrest auf Weisung des „Bundesministers der Verteidigung“, bei Alexander Hense, einberufen zum 1. Juli, hat das zuständige Truppendienstgericht Süd nach 25 Tagen Arrest (7 und 18 Tage) einen Antrag auf Verhängung eines dritten Arrestes abgelehnt. Moritz Kagelmann, zum Oktober 2007 einberufen, wurde während des laufenden vierten Arrestes überraschend am 11.12.2007 aus der Bundeswehr entlassen. Bis zur Entlassung saß er 55 Arresttage ab. Er war zum Oktober 2007 einberufen worden, trat den Kriegsdienst aber nicht an. Feldjäger führten ihn Mitte Oktober der Truppe zu. Gegen ihn wurden vier so genannte Disziplinararreste in Höhe von 7, 14, 20 und 21 Tagen verhängt. Der vierte Arrest hätte am 19.12.2007 geendet.
Dazu Presseinformation der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vom 29.11.07
Matthias Schirmer wurde am 4.4. 2008 von Feldjägern abgeholt und am 5.4. der 6. Kompanie des Logistikbataillons 142 in Viereck (Mecklenburg-Vorpommern) zugeführt. Die Truppe verhängte gegen ihn zwei Disziplinararreste von je 21 Tagen Dauer. Seine Beschwerde gegen die zweite 21-tägige Militärhaft führte zu einem Beschluss des zuständigen Militärgerichts, ihn "vorzeitig" aus der Haft zu entlassen. Nach insgesamt 34 Tagen Disziplinararrest erhielt er ein Dienstverbot. Die endgültige Entlassung aus der Truppe erfolgte am 10.6.2008. Mehr
Silvio Walther wurde am 9.4.2008 von Feldjägern aufgegriffen und am 10.4. der Einheit in Bad Reichenhall zugeführt. Gegen ihn wurden insgesamt 38 Tage Disziplinararrest vollstreckt, insgesamt vier Einzelarreste unterschiedlicher Dauer. Außerdem saß er zwei Tage in Militärhaft aufgrund "vorläufiger Festnahmen". Der fünfte beantragte Arrest wurde vom Truppendienstgericht abgewiesen. Bereits zu anfang wurde gegen ihn auch eine Disziplinarbuße in Höhe von 120 Euro verhängt. Am 24.7. endeten die Strafmaßnahmen der Bundeswehr. Silvio wurde vom 25.7. bis zur Entlassung aus der Bundeswehr, die am 31.7. erfolgte, ein Dienstverbot erteilt. Mehr
Jan-Patrick Ehlert ist nach Angaben seiner Soligruppe am 19.11.2008 aus dem Arrest und aus der Bundeswehr entlassen worden. Er war zum 1.10.2008 in das Luftwaffenausbildungsregiment in Strausberg (Brandenburg) einberufen worden. Von UnterstützerInnen begleitet, hat der Flensburger am Einberufungstag die Kaserne "freiwillig" betreten. Gegenüber den Vorgesetzten hat er unmissverständlich klar gemacht, dass er jeden Befehl verweigern werde. Aufgrund des Feiertages am 3.10. und des anschließenden Wochenendes konnte die Bundeswehr ihr militäreigene Strafmaschinerie nicht mehr anwerfen. Deshalb "durfte" Jan-Patrick die Kaserne vom 2. bis zum 6.10. verlassen. Noch am Tag seiner "Urlaubsrückkehr" wurde er in einen siebentägigen "Arrest" genommen, der in einer Storkower Kaserne vollstreckt wurde. Vom 13. bis zum 26.10. wurde ein zweiter Arrest, diesmal mit Dauer von 14 Tagen, vollstreckt. Erneut wurde er für die Dauer der Haft verlegt, und zwar in das etwa 100 Kilometer entfernte Holzdorf. Ein dritter Arrest mit Dauer von 21 Tagen wurde seit dem 30.10. in einer Beelitzer Kaserne bei Potsdam vollstreckt.
Aus einer Presseerklärung gemeinsam mit Jonas Ahlgrimm und Hannes Weidmann vom 2.12.2008: "Aus meiner Sicht ist die Ablehnung des Wehr- und Ersatzdienstes die einzige friedliche Möglichkeit gegen die Wehrpflicht direkt vorzugehen und der erste Schritt hin zu einer Welt ohne Zwangsdienste. Jeder Zivildienstleistende legitimiert durch seinen Dienst auch die Wehrpflicht, da diese die Grundlage auch für den Zivildienst ist."
2. Strafverfahren gegen TKDVer Bundeswehr
Jan-Patrick Ehlert ist am 17.06.2010 für seine mehrfache Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Diese Strafe wurde gemäß § 59 StGB zu einem Jahr auf Bewährung ausgesetzt. Der Richter am Amtsgericht Strausberg wertete die 42 Tage Bundeswehrarrest, in der er zwischen Oktober und November 2008 steckte, als strafmildernd. Vorher hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen gefordert. Rechtsanwalt Günter Werner forderte Freispruch.
Seine UnterstützerInnengruppe und er selbst informieren hier.
Am 2.6.2009 wurde Matthias Schirmer vom Amtsgericht Pasewalk wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in zwei Fällen zu einer zehnmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Im Rahmen der Bewährungsauflage wurde zusätzlich eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt.
Er trat den Dienst in der Bundeswehr im April 2008 nicht an. Von Feldjägern wurde er der Truppe zugeführt, die in zweimal für 21 Tage in Disziplinararrest steckte. Seine Beschwerde gegen die zweite 21-tägige Militärhaft führte zu einem Beschluss des zuständigen Militärgerichts, ihn "vorzeitig" aus der Haft zu entlassen. Nach insgesamt 34 Tagen Disziplinararrest erhielt er ein Dienstverbot. Mehr
Am 10.3.2009 fand vor dem Amtsgericht Bendsheim die Hauptverhandlung gegen Silvio Walther statt. Er war angeklagt, in zwei Fällen "eigenmächtig der Truppe" ferngeblieben zu sein. Das Gericht hat ihn schuldig gesprochen, die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen aber zur Bewährung (2 Jahre) ausgesetzt. Mit dieser "Verwarnung mit Strafvorbehalt" blieb das Gericht im unteren Strafrahmen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen gefordert. Das Gericht wie auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft haben keinen Zweifel an der Gewissensentscheidung Silvios.
Moritz Kagelmann wurde am 1.10.2008 durch das Amtsgericht Strausberg wegen "eigenmächtiger Abwesenheit" und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Seine Totalverweigerung "beruht auf eine Gewissensentscheidung", so die Richterin. Dies sei strafmildernd zu berücksichtigen. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch Moritz erklärten gegenüber dem Gericht, das Urteil nicht anzufechten.
Moritz, zum 1.10.2007 einberufen, trat den Dienst nicht an. Er wurde von Feldjägern der Bundeswehr am 14.10 gefasst und in das Luftwaffenausbildungsregiment 1 nach Strausberg in Brandenburg gebracht. Dort verweigerte er jeden Befehl. Durch den Brigadekommandeur wurde er "mit Zustimmung des Verteidigungsministers" am frühen Abend des 11.12.2007 vorzeitig aus dem laufenden vierten "Disziplinararrest" und aus der Bundeswehr entlassen. Er saß insgesamt 56 Tage in Militärhaft. Die Haftbedingungen waren verschärft: Das Lesen eigener Bücher und Zeitungen wurde verwehrt, Besuche fanden in einer Ausnüchterungszelle statt, die Besuchsregelung wurde willkürlich einschränkend durchgeführt. In einer Erklärung von Moritz Kagelmann zu seiner Totalverweigerung heißt es u.a.: Wenn ihnen der Rohstoffzugang verwehrt wird, ist das gemein und ungerecht, und klaut ihnen gar jemand die Vormachtstellung, ist das hinterhältiger Diebstahl. Werden sie angegriffen, ist das Terrorismus. Wenn sie Bomben werfen, dann ist das furchtbar, aber gerecht, und treffen sie dabei ´ZivilistInnen`, ist das schrecklich, aber ein unglückliches Versehen. (...) Um nicht immer alles erst in Schutt und Asche legen zu lassen, bevor gehandelt wird, muss es sich bei der Verneinung von Krieg also um ein radikales Nein gegen jeden Krieg handeln. (...) Da es zu spät ist mit der Verweigerung eines Krieges anzufangen, wenn er bereits da ist, gehört die Verweigerung gegen die Grundlagen des Militärs unbedingt dazu: die Verweigerung von Befehl und Gehorsam in ´Friedenszeiten`.
Das Nürnberger Amtsgericht verurteilte Jonas Grote am 10.10.2007 zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 40 mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht hat das Jugendstrafrecht angewendet.
Alexander Hense wurde vom Amtsgericht Pforzheim am 8.11.2007 die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus. In seinem Fall hat die Staatsanwaltschaft, die eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte, Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung wurde er am 28.3.2008 durch das Landgericht Karlsruhe zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Jugendstrafrecht fand keine Anwendung. Weitere Infos zu seinem "Fall"
3. Strafverfahren gegen TKDVer Zivildienst
- Berliner Stefan Gierke zu Geldstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig)
Der Totalverweigerer Stefan Gierke wurde am 27. Juli 2010 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil, das eine Haftstrafe auf Bewährung vorsah, deutlich gemildert. Richter Degreif begründete dies mündlich damit, dass Gierke eine echte Gewissensentscheidung getroffen habe. Das Gericht hob außerdem hervor, dass der Angeklagte sich bemüht hätte, seiner Dienststelle keinen Schaden entstehen zu lassen. Die Kostenentscheidung fiel zuungunsten der Berliner Landeskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stefan Gierke war am 14. Januar 2010 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Zivildienstflucht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe worden, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden war. Zusätzlich sollte er 600 (!) Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Gericht hat gegen den 1990 geborenen Totalverweigerer Erwachsenenstrafrecht angewandt.
Der Berliner wurde im August 2009 zum Zivildienst einberufen. Den Zwangsdienst trat er für zwei Wochen an. Seine Entscheidung, total zu verweigern, stand aber bereits mit der Einberufung fest. Er teilte der Einberufungsbehörde und seiner Dienststelle mit, dass er den Zivildienst nicht leisten werde. Die "Wehrpflicht und demzufolge auch der Zivildienst haben Krieg zur Bedingung". Der Zivildienst "verschleiere jedoch diesen Zusammenhang, indem er als soziales Produkt beschworen wird." Als Kriegsdienstverweigerer könne er einen Kriegsdienst nicht leisten. Außerdem "ist der Wehr-/Zivildienst ein staatlicher Angriff auf die Freiheit und Individualität des Menschen". Niemand habe das Recht, "jemandem vorzuschreiben, wie man sein Leben zu gestalten hat" und niemand habe das Recht, derart in die Grundrechte einzugreifen.
Weitere Informationen über seine Totalverweigerung auf seiner Homepage unter http://www.maulwurf.blogsport.de
- Frank aus dem Raum Kiel verweigert seit 1.12.2009 total
Frank ist zum Zivildienst in Ritterhude nahe Bremen einberufen worden. Er hätte den Zwangsdienst am 1.12.2009 antreten sollen, trat den Dienst jedoch nicht an. Er sieht im Zivildienst keine Alternative, "da er wie der Dienst bei der Bundeswehr auf Befehl und Gehorsam basiert". Außerdem stütze "die Ableistung des Zivildienstes die Aufrechterhaltung des Kriegsdienstes".
Weitere Informationen über seine Totalverweigerung auf seinem Blog unter http://frankie-toti.blogspot.com/
- Mehrfachbestrafungsverfahren gegen Fabian aus Lübeck
Ein besonders krasses und skandalöses Vorgehen offenbart der Umgang des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) gegenüber dem Totalverweigerer Fabian aus Lübeck. Ihm wird bereits zum dritten Mal der Prozess wegen Zivildienstflucht gemacht.
Weil es sich um eine außergewöhnliche Verfolgung eines Totalverweigerers handelt, wird ausführlicher als gewohnt die Situation dargestellt: Im Oktober 2006 folgte Florian der ersten Einberufung und er trat den Zivildienst in der privatwirtschaftlich betriebenen Ostseeklinik Damp an. Hier wurde er sofort gedrängt, seinen Wohnsitz zu verlegen. Dazu Florian: "Moment, dachte ich, habe doch eine Wohnung, wieso das jetzt? Mein Vorschlag zur täglichen Heimfahrt aber interessierte nicht. Wohnen im Heim, Heimfahrt wird in den ersten 3 Monaten nicht gewährt. Anwesenheit wird außerhalb des Dienstes überwacht, Dienstliche Anordnung." Anlass für ihn, sich diesem Zwang nicht zu beugen und dem Zivildienst fernzubleiben. "Diese geplanten gravierenden Einschnitte in mein Selbstbestimmungsrecht waren die ersten Schritte auf dem Weg zu meiner Totalverweigerung". Er setzte sich "mit dem Zivildienst und der ganzen Thematik genauer" auseinander. Ergebnis: "Was da zum Vorschein kam, ist, dass es mir als Kriegsdienstverweigerer schon vollkommen absurd vorkommt, dass ich jemals vor hatte, die Wehrpflicht in Form von Zivildienst überhaupt zu erfüllen." Die Totalverweigerung setzt er seitdem konsequent um: "Ich bin nicht bereit, mich diesen Gesetzen zu unterwerfen, denn Kriegsdienstverweigerung bedeutet für mich, Ablehnung aller Dienste mit militärischem Zusammenhang, aller militärischen Strukturen sowie dem Militarismus in all seinen Erscheinungsformen, damit vor allem auch des Prinzips des Befehlens und Gehorchens." (Ausführlich dazu der Flyer zu seiner Totalverweigerung: Selbstbestimmt gegen Arbeitszwang und Krieg als Download PDF.)
Im März 2007 verurteile ihn das Amtsgericht Eckernförde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Er legte keine Berufung ein. Trotz eines von ihm geleisteten Sozialen Jahres wurde ihm vorgeworfen, sich "verantwortungslos zu drücken". Das BAZ forderte ihn wenige Woche später auf, den Zivildienst in der Ostseeklinik sofort aufzunehmen und drohte mit einem erneuten Strafverfahren. Er kam der Aufforderung nicht nach und es folgte im Dezember 2007 der zweite Prozess, wieder beim Amtsgericht Eckernförde. Trotz des grundgesetzlichen Verbots der Doppelbestrafung verurteilte das Gericht ihn zum zweiten Mal wegen Dienstflucht, diesmal zu 5 Monaten Freiheitsstrafe und 100 Zwangsarbeitsstunden. Die Freiheitsstrafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die das Landgericht Kiel im September 2008 verwarf. Fabians Eindruck: "Nach 6-stündiger Verhandlung waren sich Richter und seine Schöffen einig: Ich sei lediglich ein staatsfeindlicher, verantwortungsloser Drückeberger ohne Gewissen und deshalb wird die Berufung mit der weiteren Begründung, man müsse meiner rechtsfeindlichen Gesinnung nun endlich Einhalt gebieten, verworfen."
Noch bevor die schriftliche Begründung des ablehnenden Urteils des Landgerichts ihm zugestellt war, wurde er erneut zum Zivildienst einberufen. In einer mehrere Seiten umfassenden Erklärung teilte er dem BAZ die Gründe seiner Totalverweigerung mit. Das BAZ hielt an der Einberufung, der er dann nicht nachgekommen ist, trotzdem fest. Im Oktober 2009 erhielt er vom Amtsgericht Lübeck die Anklage wegen Dienstflucht. Somit steht er zum dritten Mal wegen seiner Totalverweigerung vor Gericht.
Nach dem ersten Verhandlungstag in seinem dritten TKDV-Verfahren am 9. Februar 2010 wurde der Prozess nach eineinhalb Stunden, in denen Fabian gerade einmal seine Prozesserklärung verlesen hatte und eine kurze Beratung zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwältin stattfand, ergebnislos vertagt. Der Richter begründete die Vertagung damit, dass er und die Staatsanwältin mit der Sach- und Rechtslage nicht ausreichend vertraut seien.
- Hannes Weidmann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt
Hannes (20) trat zunächst als anerkannter Kriegsdienstverweigerer seinen Zivildienst an. Wachsende Zweifel, damit das Richtige zu tun, führten zu dem Entschluss, nicht mehr zum Dienst zu erscheinen. Seit dem 1.12.2008 ist er seiner Dienststelle eigenmächtig ferngeblieben. Er verweigert seitdem total und bezeichnet dies als einzig konsequenten Weg. "Ich lehne Gewalt in Form von Krieg, Militarismus, Bevormundung und Zwangsarbeit ausnahmslos ab. Der Zivildienst verkörpert aber direkt oder indirekt diese Form von Gewalt". In einer gemeinsamen Erklärung mit Jonas Ahlgrimm und Jan-Patrick Ehlert vom 2.12.2008 fordern sie ..."die sofortige Abschaffung von jedem Zwangsdienst, für eine solidarische Welt ohne Herrschaft und Gewalt."
Am 26.11.2009 fand am Amtsgericht Schwäbisch Hall der Prozess gegen Hannes statt. Etwa 60 ZuschauerInnen verfolgten die Verhandlung, die nach 90 Minuten durch die Richterin abgebrochen wurde. Zuvor hatte Hannes seine Erklärung zur Totalverweigerung vorgetragen. Aufgrund der anschließenden Befragung durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Richterin beantragte er einen Pflichtverteidiger. Diesen Antrag lehnte die Richterin ab, auch den sich daran anschließenden Antrag auf Befangenheit. Über den Antrag auf Gewährung eines Rechtsbeistands wurde nicht mehr entschieden. Als Fortsetzungstermine beraumte das Gericht den 11. Dezember 2009 und 4. Februar 2010 an.
Am 4. Februar erfolgte das Urteil. Hannes wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Nach Hannes' Aussage bestätigte ihm der Richter, dass er ein Gewissen und Gewissensgründe für seine Tat habe. Im Umfeld des Prozesses wurden Flyer verteilt, Straßentheater aufgeführt und Straßenlaternen mit militärkritischen Aussagen verziert. Bei der Verhandlung selbst waren etwa 40 Menschen im viel zu kleinen Gerichtssaal.
Weitere Informationen über seine Totalverweigerung auf seiner Homepage unter http://www.herrschaftsfrei.blogsport.de
Rechtskräftig gewordene Verurteilungen
Der totale Kriegsdienstverweigerer Jens R. folgte seiner Einberufung zum Zivildienst im Januar 2009 nicht. In der Verhandlung am 29. September 2009 beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wurde er dazu verurteilt, 250 Zwangsarbeitsstunden zu leisten. Seine Gründe für die Verweigerung und einen Bericht über seinen Prozess stehen hier.
Georg F. folgte der Einberufung zum Zivildienst im September 2008 nicht, weil der Zivildienst als zweites Standbein der Wehrpflicht ein Kriegsdienst ist und verweigerte total. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am 22. Juli 2009 wegen "Dienstflucht" zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe. Die Vollstreckung wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Am 18. Dezember 2008 verhandelte das Amtsgericht Gießen gegen Jonas Ahlgrimm. Ihm wird "Dienstflucht" vorgeworfen, weil er der Einberufung zum Zivildienst am 5.11.2007 nicht folgte. Das Gericht verurteilte Jonas zu 4 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Wir dokumentieren die Erklärung der Basisgruppe Gießen der linksjugend ´solid (Download PDF).
Am 14.12.07 ist der totale Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter vom Amtsgericht Zittau zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging gegen dieses Urteil in die Berufung. Am 2.9.2008 fand die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Görlitz statt. Der Richter verurteilte Andreas zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á 20,-- EUR. Andreas war zum 4.7.2005 zur Ableistung des Zivildiensts nach Weisswasser einberufen worden, ist dort aber nicht erschienen. Er lehnt die Erfüllung der Wehrpflicht auf Grund einer von ihm gefällten Gewissensentscheidung ab. Er verweigert auch die Ableistung des Zivildienstes wegen dessen militärischer Verplanung im Rahmen des Konzeptes der so genannten "Gesamtverteidigung". Hier ausführlich
