§ 146 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern zu bestimmen, welche Bezüge einschließlich der Sachbezüge als Dienstbezüge und Wehrsold im Sinne der §§ 24, 126 und des 1. Unterabschnittes des Dritten Abschnitts anzusehen sind.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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