§ 15 Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Die Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers endigt.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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