Protokoll zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland, Paris, 23. Oktober 1954 (in Kraft getreten am 5. Mai 1955)
Die Parteien des am 4. April 1949 in Washington unterzeichneten Nordatlantikvertrages sind überzeugt, daß die Sicherheit des Nordatlantikgebiets durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Vertrag verstärkt wird, und stellen fest, daß die Bundesrepublik Deutschland durch ihre Erklärung vom 3. Oktober 1954 die in Artikel 2 der Satzung der Vereinten Nationen niedergelegten Verpflichtungen übernommen und sich verpflichtet hat, mit ihrem Beitritt zum Nordatlantikvertrag sich jeglicher Handlung zu enthalten, die mit dem rein defensiven Charakter dieses Vertrags unvereinbar ist, und stellen ferner fest, daß die Regierungen aller Parteien sich der im Zusammenhang mit der genannten Erklärung der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls am 3. Oktober 1954 angegebenen Erklärung der Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Französischen Republik angeschlossen haben, und vereinbaren:
Artikel I
Mit dem Inkrafttreten dieses Protokolls wird die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Namen aller Parteien der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Einladung übermitteln, dem Nordatlantikvertrag beizutreten. Daraufhin wird die Bundesrepublik Deutschland an dem Tage, an dem sie gemäß Artikel 10 des Vertrags die Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, Partei dieses Vertrags.
Artikel II
Dieses Protokoll tritt in Kraft, wenn
- A.
- alle Parteien des Nordatlantikvertrags der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Annahme dieses Protokolls mitgeteilt haben,
- B.
- alle Ratifikationsurkunden zu dem Protokoll zur änderung und Ergänzung des Brüsseler Vertrags bei der belgischen Regierung hinterlegt worden sind und
- C.
- alle Ratifikations- und Genehmigungsurkunden zu dem Abkommen über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt worden sind.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika teilt den übrigen Parteien des Nordatlantikvertrags das Eingangsdatum jeder Benachrichtigung von der Annahme dieses Protokolls sowie den Tag des Inkrafttretens dieses Protokolls mit.
Artikel III
Dieses Protokoll, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese übermittelt den Regierungen der übrigen Parteien des Nordatlantikvertrags ordnungsgemäß beglaubigte Abschrift
