Artikel 65a [Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte]

(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

(2) (weggefallen)

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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