Artikel 45 [Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union]

Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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