Artikel 25 [Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechts]

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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