Artikel 22 [Bundeshauptstadt, Bundesflagge]

(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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