Artikel 139 [Entnazifizierungsvorschriften]

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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