Artikel 124 [Altes Recht auf dem Gebiet der ausschließlichen Gesetzgebung]

Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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