Artikel 115b [Übergang der Befehls- und Verteidigungsgewalt]

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

Gesetze

von
Arbeitsplatzschutzgesetz
bis
Zivildienstgesetz

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