Oberleutnant der Reserve Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg
1. Geboren 05.09.1902 in London, hingerichtet am 10.08.1944 in Berlin-Plötzensee.
2. 1923 nach juristischem Studium Verwaltungsausbildung. Regierungs- und Landrat in Preußen. Beitritt zur NSDAP Frühjahr 1932. Ausübung von Parteiämtern. 1937 Polizeivizepräsident von Berlin. 1939 Regierungspräsident. Stellvertretender Oberpräsident der Provinzen Ober- und Niederschlesien in Breslau. 1940 Ausschluss aus der NSDAP wegen „politischer Unzuverlässigkeit“(1). Eintritt in die Wehrmacht als Reserveoffizier. 1940 Leutnant der Reserve, 1941 Oberleutnant der Reserve. Einsatz im Krieg gegen die UdSSR.
3. Von der Schulenburg begrüßte anfangs die „Erneuerung Deutschlands“ durch die NS-Bewegung. Nach Machtübernahme der Nationalsozialisten übte er verschiedene Parteiämter aus und war als persönlicher Referent des ostpreußischen Gauleiters und Oberpräsidenten Erich Koch tätig.
Als Vorsitzender des Reichsdeutschen Sektionenverbands im Deutschen Alpenverein (DAV) setzte Schulenburg 1938 im DAV durch den Erlass einer Einheitssatzung das Führerprinzip und die Bindung der Mitgliedschaft an das rassistische „Reichsbürgerrecht“ durch. In Punkt 2 bestimmte er: "Zweck des Vereins ist die leibliche und seelische Erziehung der Mitglieder durch planvoll betriebene Leibesübungen und Pflege des Volksbewußtseins im Geiste des nationalsozialistischen Staates." Diese Satzungsänderung begründete er 1939 so: "Das Genie des Führers brachte dann im März 1938 die für alle Zeiten endgültige Klärung durch die Wiedervereinigung der alten deutschen Ostmark mit dem Altreich. Das, wofür die besten deutschen Männer in der Ostmark seit Generationen gearbeitet hatten, das Ziel, das auch der D. u. Ö. A. V. (Deutscher und Österreichischer Alpen Verein) seit seiner Gründung als vornehmstes auf seine Fahnen geschrieben hatte, war über Nacht erreicht worden. ... Die durch politische Verhältnisse bedingte Rücksicht auf Satzungen, Parlamentarismus u. a. m., die viele Nationalsozialisten als Schönheitsfehler des D. u. Ö. A. V. gesehen hatten, war nicht mehr notwendig."(2) Von der Schulenburg war demnach auch Ende der 30er Jahre noch aktiv bei der Gestaltung der nationalsozialistischen Ordnung – der Deutsche Alpenverein war alles andere als ein unpolitischer Sportverein, bei dem solche Huldigungen vielleicht nur leere Worte ohne dahinterstehende Überzeugungen gewesen wären. Sektionen des Deutschen und des Österreichischen Alpenvereins waren offen antisemitisch, mehrere Sektionen ließen bereits in den ersten Jahrzehnten nach 1900 keine jüdischen Mitglieder zu.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs bekam v. d. Schulenburg Kontakt zur militärischen Opposition und zum Kreisauer Kreis und löste sich vom Nationalsozialismus. Zu den Gründen seines NSDAP-Ausschlusses 1940 gehörte, dass er z. B. nach der so genannten „Kristallnacht“ als Polizeivizepräsident von Berlin auf eigene Verantwortung verhaftete Juden entließ, wofür er von Goebbels scharf gerügt wurde.
Ebenso wie von Stauffenberg war Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg im Potsdamer Infanterie-Regiment 9. Das IR 9 meldete am vierten Tag des Krieges gegen die Sowjetunion, am 25.06.1941, dass am Tag zuvor drei Rotarmisten eine weiße Flagge gehisst hätten. Sechs Deutsche, die sie hätten gefangen nehmen wollen, seien aus dem Hinterhalt erschossen worden. Der Kommandeur der 23. Infanterie-Division, Generalmajor Hellmich, gab darauf Befehl für die ganze Division, das Zeigen einer weißen Flagge grundsätzlich nicht zu beachten. Es gäbe „kein Pardon“. Am 28.06.1944 meldete das IR 9 nach Kämpfen südöstlich von Bialystock: „Gefangene wurden nicht gemacht.“ Dazu notierte v. d. Schuldenburg in seinem Tagebuch: „Zweifellos (...) steckt eine Gefahr darin, wenn unsere Leute anfangen auf eigene Faust ‚umzulegen’. Wenn wir das zulassen, begeben wir uns auf die Ebene der SS. Zweifellos verdient der Russe nach (seiner) Kampfesweise kein Pardon mehr. Aber dann müssen sie im Kampf oder nur auf Befehl von Offizieren erschossen werden. Alles andere beseitigt schlechthin die Hemmungen und lässt keine Möglichkeiten mehr, die einmal losgelassenen Triebe einzufangen.“(3) Am nächsten Tag schrieb v.d. Schulenburg: „Nur wer mit der Waffe in der Hand im Kampfe steht, wer aus dem Hinterhalt schießt, wer sich als Gefangener widersetzt oder flieht, darf erschossen werden. Sonst nur auf Befehl eines Offiziers, der verantwortlich ist. ...“(4) Das sind Auszüge aus persönlichen Aufzeichnungen, die möglicherweise wenig über das Handeln eines Menschen sagen. Doch wenn diese Sätze nicht der Überzeugung des Hitler-Gegners v.d. Schulenburg entsprochen hätten, so hätte er in seinem Tagebuch über dieses Thema einfach schweigen können.
Die Verschwörer sahen ihn 1944 als Staatssekretär im Reichsinnenministerium vor. Nach dem gescheiterten Attentat wurde er im Bendlerblock verhaftet, am 10. August vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am selben Tag hingerichtet.
Anmerkungen:
(1) Ueberschär, Stauffenberg. Der 20. Juli 1944. Frankfurt am Main 2004, S. 86.
(2) Helmuth Zebhauser/Maike Trentin-Mayer, Zwischen Idylle und Tummelplatz. Katalog für das Alpine Museum des Deutschen Alpenvereins in München, München 1996, S. 381.
(3) Christian Gerlach, Männer des 20. Juli und der Krieg gegen die Sowjetunion. In: Hannes Heer/Klaus Naumann (Hrsg.), Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944. Hamburger Edition/Lizenzausgabe für Zweitausendeins, S. 433 f. Tagebuch zitiert nach: Ulrich Heinemann, Ein konservativer Rebell. Fritz Dietlof Graf von der Schulenburg und der 20. Juli, 1990, S 73.
(4) Ebd.
