Generaloberst a.D. Erich Hoepner
1. Geboren 14.9.1886, hingerichtet am 8.8.1944 in Berlin-Plötzensee
2. 1905 Beginn der militärischen Ausbildung. 1906 Leutnant, 1914 Oberleutnant, 1915 Rittmeister. Nach dem Ende des 1. Weltkriegs in die Reichswehr übernommen, 1926 Major, 1930 Oberstleutnant. 1933 Oberst, 1936 Generalmajor, 1938 Generalleutnant (Divisionskommandeur, danach Kommandierender General des XVI. Armee-Korps), 1939 General der Kavallerie, 1940 Generaloberst.
3. Als Generalmajor und Kommandeur der 1. Leichten Division in Wuppertal war Hoepner ab 1937 maßgeblich am Aufbau der "Schnellen Truppen", d.h. motorisierter Einheiten, beteiligt und trug damit zur Vorbereitung und Durchsetzung des künftigen nationalsozialistischen „Blitzkriegskonzepts“ bei.
Bereits 1939 erhielt er für seine Tätigkeit beim Polenfeldzug das Ritterkreuz, was ihm bis heute den Ruhm von Web-Sites wie ritterkreuztraeger.de eintraegt, wo aus der Begründung für diese Verleihung zitiert wird: "In seinem soldatischen Draufgängertum, in seinem Siegeswillen und Mut war General Hoepner stets ein aufmunterndes Beispiel für seine Truppen... Persönlich schneidig meisterte er die vielfach außerordentlichen schwierigen Lagen seines Korps und trug wesentlich zum Gesamterfolg der Armee bei." Hoepner äußerte beim Überfall auf Polen am 1. September 1939: „Die Polenfrage muß ja einmal gelöst werden“.(1) Gerd R. Ueberschär weist darauf hin, dass hohe Militärs weithin der Ansicht waren, die Grenzziehung im Osten habe „korrigiert“ gehört.(2)
1941 war Hoepner Oberbefehlshaber der Panzergruppe 4 bzw. der 4. Panzerarmee und in dieser Funktion maßgeblich am raschen Vormarsch beim Angriff gegen die UdSSR beteiligt. Als Oberbefehlshaber erließ Hoepner Armee- und Tagesbefehle im NS-Sprachstil, um die Soldaten im Kampf gegen den „jüdischen Bolschewismus“ zu motivieren.(3) Bereits am 2. Mai 1941, d.h. vor dem Überfall auf die Sowjetunion, hatte Hoepner folgenden Befehl „zur bevorstehenden Kampfführung im Osten“ erlassen, in dem es auszugweise heißt: „Es ist der alte Kampf der Germanen gegen das Slawentum, die Verteidigung europäischer Kultur gegen moskowitisch-asiatische Überschwemmung, die Abwehr des jüdischen Bolschewismus. Dieser Kampf muß die Zertrümmerung des heutigen Rußland zum Ziele haben und deshalb mit unerhörter Härte geführt werden. Jede Kampfhandlung muß in Anlage und Durchführung von dem eisernen Willen zur erbarmungslosen, völligen Vernichtung des Feindes geleitet sein. Insbesondere gibt es keine Schonung für die Träger des heutigen russisch-bolschewistischen Systems.“(4) In seinem Tagesbefehl unmittelbar vor dem Überfall auf die UdSSR schrieb Hoepner: „Wir treten morgen zu dem großen Kampfe an, den wir Germanen gegen das bolschewistische Slaventum führen müssen, um unser deutsches Volk und unsere Nachkommen zu erhalten.“ (5) Beide Befehle zeigen die Übereinstimmung des Befehlsgebers mit der nationalsozialistischen Ideologie, rassistischen Hass gegen „das Slawentum“. Hoepner benutzt darin antisemitische und antibolschewistische Stereotype und greift Äußerungen Hitlers über eine möglichst rücksichtslose Kampfführung gegen die Rote Armee auf. Ausdrücklich ist nicht vom Sieg über den Gegner die Rede, sondern von dessen „erbarmungsloser, völliger Vernichtung“. Bloße militärische Erfordernisse sind das nicht. Auch der Historiker Hans Mommsen zitiert den Befehl vom 2. Mai 1941 und weist gleichzeitig darauf hin, dass Hoepner seit Mitte der 30er Jahre „dem Regime gegenüber ablehnend eingestellt“ war. Mommsen erklärt dies mit der „ausgeprägt antibolschewistischen Grundhaltung auch derjenigen, die Hitler kritisch begegneten“ und macht diesen Antibolschewismus dafür verantwortlich, dass es in der Heeresgruppe Mitte keinen nennenswerten Widerstand gegen die Methoden der „Partisanenbekämpfung“ gab, auch nicht, als diese schon bald in die „systematische Ausrottung der in der Sowjetunion lebenden jüdischen Bevölkerung“ umschlug.(6) Im Gegenteil, Hoepner sprach sich explizit dafür aus, „Sabotagefälle“ „kommunistischen Elementen, vor allem Juden, anzulasten“.(7)
Gleichzeitig plädierte Hoepner für eine „gute und gerechte Behandlung der loyalen Bevölkerung“.(8) Gemeint damit war die ukrainische Bevölkerung, die auf diese Weise in Gegensatz zu Juden, Kommunisten und Russen gebracht werden sollte.(9) Mit welchen Mitteln man die Bevölkerung zu Loyalität und Kollaboration bewegen wollte, zeigt eine Bekanntmachung, die Hoepner als Befehlshaber der Panzergruppe 4 am 4. August 1941 nach der Zerstörung des Dorfes Straschewo verbreiten ließ. Darin wird die Zerstörung des Dorfs damit begründet, dass die Bevölkerung von Straschewo Partisanen verpflegt hätte, anstatt sie den deutschen Truppen zu melden. „Auf Anordnung des Befehlshabers wurde das Dorf Straschewo (...) am 3.8.1941 dem Erdboden gleichgemacht. In Zukunft wird das Gleiche mit jedem Dorf geschehen, in dessen Nähe sich Partisanen oder andere Verbrecher aufhalten und deren Bevölkerung in irgend einer Weise mit diesen in Verbindung steht, ohne dass hiervon sofort der nächsten deutschen militärischen Stelle Meldung gemacht wurde. Die Bevölkerung wird deshalb hierdurch nochmals gewarnt. Wer Verbrechen gegen deutsche Soldaten oder gegen deutsche militärische Anlagen begeht, vernichtet sich und bringt Not und Elend über seine Heimat und Familie.“(10) Im Klartext: Generaloberst Erich Hoepner drohte weitere Kriegsverbrechen an.
Hoepners Anti-Partisanen-Aktivitäten schlossen ein, dass er von sich aus Vorschläge zu einer nach seinen Vorstellungen effektiveren Partisanenbekämpfung machte, indem er der Heeresgruppe Nord am 4. August 1941 den Vorschlag unterbreitete, chemische Waffen einzusetzen. In der als Geheime Kommandosache deklarierten Anfrage schrieb er: „Die restlose Beseitigung des Partisanenunwesens ist für die Sicherung der rückw. Verbindungen um so notwendiger, als mit weiterem Vorstoß auf Leningrad in den großen Waldkomplexen südl. Leningrads mit vermehrtem Auftreten gerechnet werden muß. Nach Ansicht der Panzergruppe sind hierzu Mittel erforderlich, mit denen diese Walddickichte ‚ausgeräuchert’ werden können, wie Nebel und Reizstoffe. (...) Ein Einsatz von Blaukreuz zum Verschuß aus den Nebel- und Granatwerfern gegen Partisanennester kann daher außerordentlich wirkungsvoll und vielversprechend sein. Das Kommando der Panzergruppe bittet um Überprüfung, in welchem Umfang Reizstoffe (etwa Blaukreuzart) für die Bekämpfung des Bandenunwesens zur Verfügung gestellt werden können.“(11)
Auch die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener ist als Teil des Vernichtungskriegs zu verstehen. Dazu ergingen ab Juli 1941 mehrere Befehle des OKH, zur ärztlichen Versorgung der Kriegsgefangenen nur russisches Sanitätspersonal und russische Arznei- und Verbandmittel zu verwenden und nur noch Leichtverletzte aus den Frontbereichen abzutransportieren, die voraussichtlich nach vier Wochen geheilt und arbeitsfähig sein würden. Der Rest sollte in behelfsmäßigen Kriegsgefangenenlazaretten untergebracht werden. Doch schon unverletzte Gefangene wurden kaum ausreichend versorgt und untergebracht, Verwundete desto weniger. Für sie sollte nur ein Minimum an Lebensmitteln und medizinischer Versorgung aufgewendet werden. Das OKH musste wissen, dass dies alles dazu führen würde, dass namentlich verwundete Gefangene sehr schnell sterben würden und dass in den Lagern „grauenhafte Zustände“ (Christian Streit) entstehen mußten. Der Historiker Christian Streit geht davon aus, dass dies dem politischen Ziel der NS-Führung, die Bevölkerung zu dezimieren, entgegenkam. Zumindest in drei Armeen wurden die Befehle der Führungsspitze vor Weitergabe auf eigene Initiative verschärft. Zum Beispiel Generaloberst Hoepner ergänzte, es sei „selbstverständlich, daß deutsche Sanitätsoffiziere erst dann verwundete Kriegsgefangene versorgen, wenn auch der letzte deutsche Verwundete versorgt ist“.(12) Auch Hoepner musste sich bewusst sein, dass dies nicht allein dem Kriegsvölkerrecht widersprach, sondern auch zu einem Massensterben unter den Gefangenen führen musste.
Im Winter 1941/42 nahm Hoepner gegen Hitlers Befehl seine Verbände an der Ostfront in bessere Frontstellungen zurück, wobei die vielzitierte „Sorge um die Soldaten“ zweifellos zuallererst einen militärischen Hintergrund hat. Wegen dieser Entscheidung wurde er auf Hitlers Anweisung abgesetzt und aus der Wehrmacht entlassen, später jedoch wieder aufgenommen. In Berlin war Hoepner seit 1942 in Kontakt mit Kreisen der militärischen Opposition, darunter Generaloberst Beck, General Olbricht und Generalfeldmarschall von Witzleben. Für die Phase nach dem beabsichtigten Staatsstreich am 20. Juli 1944 war Hoepner als Befehlshaber des Ersatzheeres vorgesehen. Am 20. Juli 1944 war er im Heimatkriegsgebiet Nachfolger des abgesetzten Generalobersts Fromm. Er konnte die Wehrkreisbefehlshaber, die ihm unterstellt waren, nicht bewegen, sich den Verschwörern anzuschließen, wurde noch am Tag des Attentats im Bendlerblock verhaftet, am 7. August 1944 zum Tode verurteilt und am darauffolgenden Tag hingerichtet.(13)
Anmerkungen:
(1) Gerd R. Ueberschär, Der militärische Widerstand, die antijüdischen Maßnahmen, „Polenmorde“ und NS-Kriegsverbrechen in den ersten Kriegsjahren (1939-1941). In: Ders. (Hrsg.), NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler. Darmstadt 2000, S. 34. Dort zitiert nach Heinrich Bücheler: Hoepner. Ein deutsches Soldatenschicksal des 20. Jahrhunderts, Herford 1980, S.80.
(2) Ebd.
(3) Gerd R. Ueberschär, Stauffenberg. Der 20. Juli 1944. Frankfurt am Main 2004, S. 75.
(4) BA-MA Freiburg, RH 24-56/5, gedruckt in: Ueberschär 2000, S. 162.
(5) BA-MA Freiburg, RH 21-4/578, gedruckt in: Ueberschär 2000, S. 170.
(6) Hans Mommsen, Die Stellung der Militäropposition im Rahmen der deutschen Widerstandsbewegung gegen Hitler. In: Ueberschär 2000, S. 127.
(7) Helmuth Krausnick, Hitlers Einsatzgruppen. Die Truppen des Weltanschauungskrieges 1938-1942. Frankfurt am Main 1985, S. 192 unter Bezug auf folgende Quelle: OKH GenStdH/Heerwesen-Abt. (Abw.) Nr. 2111/41 vom 12.7.41; BA/MA-AOK 17, 14499/51.
(8) Ebd., Hervorhebung im Original.
(9) Mehrfach zitiert, u.a. von Manfred Messerschmidt, Motive der militärischen Verschwörer gegen Hitler. In: Ueberschär 2000, S. 107 ff.
(10) Quelle: BA-MA Freiburg, RH 21-4/578, in: Ueberschär 2000, S. 174 f.
(11) BA-MA Freiburg, RH 21-4/19, gedruckt in: Ueberschär 2000, S. 178 f.
(12) Einzelheiten in: Christian Streit, Das Schicksal der verwundeten sowjetischen Kriegsgefangenen. In: Hannes Heer/Klaus Naumann (Hrsg), Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944. Hamburger Edition/Lizenzausgabe für Zweitausendeins, S. 78 ff. Einzelbelege dort. Ausführlich zum Umgang der Wehrmacht mit Gefangenen in: Ders., Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941 – 1945. Bonn 1991.
(13) Ueberschär 2004, S. 75 f.
