General Carl-Heinrich v. Stülpnagel
1. Geboren 2.1.1886, hingerichtet am 30.8.1944.
2. Entstammte einer Familie mit militärischer Tradition aus dem uckermärkischen Schwertadel. 1906 Leutnant, 1913 Oberleutnant. Im 1. Weltkrieg Generalstabsoffizier, 1915 Hauptmann, 1920 Teilnahme am Kapp-Putsch, Übernahme in die Reichswehr. 1925 Major, 1930 Oberstleutnant. 1932 Oberst. 1935 Generalmajor. 1937 Generalleutnant. 1939 General der Infanterie. 1940 Kommandierender General des II. Armeekorps, 1940/41 Vorsitzender der Waffenstillstandskommission in Frankreich. 1941 Oberbefehlshaber der 17. Armee (Heeresgruppe Süd) im Krieg gegen die UdSSR. Februar 1942 bis 1944 Paris: Militärbefehlshaber in Frankreich.
3. Stülpnagel hatte eine freundschaftliche Verbindung mit Generaloberst Beck und war 1938/39 sein (und General Halders) Stellvertreter im Generalstab des Heeres als Oberquartiermeister I bzw. II. Beck schätzte die militärfachlichen Kenntnisse Stülpnagels und hatte ihn in die Zentrale des Generalstabs in Berlin geholt, als er 1933 zum Generalstabschef ernannt wurde. Stülpnagel wurde dort mit der Leitung der Abteilung "Fremde Heere" betraut, die Informationen über Heere im Ausland auswertete.(1) Stülpnagel stimmte einer einseitigen Aufrüstung Deutschlands ohne Berücksichtigung internationaler Abkommen zu.(2) Er soll jedoch der Aufrüstung zunehmend skeptisch gegenüber gestanden und ab 1935/36 versucht haben, Beck umzustimmen. Ab 1938 war Stülpnagel bei Staatsstreichplanungen führend beteiligt. 1939/40 beteiligte er sich an Widerstandsplänen der Generäle Halder und v. Witzleben. Trotzdem nahm Stülpnagel, obwohl schon vor Kriegsbeginn in Opposition zu Hitler, am Krieg der Wehrmacht wahrlich nicht nur in der Rolle eines Befehlsempfängers teil, sondern als Oberbefehlshaber der 17. Armee und als Militärbefehlshaber in Frankreich.
Der Historiker Gerd R. Ueberschär berichtet über „einige umstrittene Weisungen über die Einschätzung des Judentums als potenzieller Gegner im Osten“(3), ferner über Geiselerschießungen, die er als Militärbefehlshaber in Frankreich zu verantworten hatte, und zwar, obwohl die SD-Stellen ihm nicht unterstellt waren.(4) Der Historiker Christian Streit schreibt, Stülpnagel habe das Konzept des Vernichtungskrieges gegen den „jüdischen Bolschewismus“ völlig geteilt. Die 17. Armee, deren Oberbefehlshaber Carl-Heinrich Stülpnagel war, drang im Juni 1941 in Ostgalizien ein, d.h. in das Gebiet mit dem größten jüdischen Bevölkerungsanteil in Europa (5) Zu diesem Zeitpunkt, zu dem selbst die SS-Einsatzgruppen noch keinen Auftrag zur unterschiedslosen Vernichtung aller Jüdinnen und Juden hatten, meldete die Einsatzgruppe C an das Reichssicherheitshauptamt, das Armeeoberkommando (AOK) 17 habe „angeregt, zunächst die in den neu besetzten Gebieten wohnhaften anti-jüdisch und anti-kommunistisch eingestellten Polen zu Selbstreinigungsaktionen zu benutzen“.(6) Man setzte also auf Pogrome durch einheimische Antisemiten. Streit bezieht sich zusätzlich auf einen Einsatzbefehl Reinhard Heydrichs, aus dem hervorgeht, dass sich die 17. Armee zusätzlich direkt an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) gewandt hatte. „In seinem ‚Einsatzbefehl Nr. 2’ ging Heydrich ausdrücklich auf die Initiative von Stülpnagels Armee ein und forderte die Kommandos auf, unter der polnischen Intelligenz – die dann selbst zu den Opfern gehören sollte – zunächst die Antisemiten und Antibolschewisten zu schonen, da sie als ‚Initiativelement für Pogrome von besonderer Wichtigkeit’ seien.“(7) Zwischen der 17. Armee und dem Sonderkommando 4b bestand eine laut Christian Streit „routinierte Zusammenarbeit, die vom 1c bzw. dem 1c/AO (Abwehroffizier) der Armee gesteuert wurde“. Aus den Notizen des 1c/AO der 17. Armee geht klar hervor, dass die 17. Armee dem Sonderkommando direkt in die Hände arbeitete und zu antijüdischen Vergeltungsaktionen aufforderte. Der 1c einer Armee war in direktem Kontakt mit dem Befehlshaber, dass er also diese Maßnahmen gegen Stülpnagels Willen angeordnet hat, ist eher unwahrscheinlich.(8) V. Stülpnagel war in die Ausrottungspolitik der Einsatzgruppen involviert, die im Sommer 1941 bald nicht nur einzelne Gruppen der jüdischen Bevölkerung, sondern unterschiedslos alle betraf. Wenn im Bereich der 17. Armee auch weniger Jüdinnen und Juden von Einsatzgruppen exekutiert wurden (9) als im Bereich anderer Armeen, so ist dies jedenfalls nicht auf ein Gegensteuern v. Stülpnagels zurückzuführen, den auch der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt als „entschiedene(n) Antisemit(en)“ bezeichnet.(10)
Die antijüdische und antibolschewistische Haltung v. Stülpnagels geht auch aus einem Schreiben vom 12. August 1941 hervor, das er als Oberbefehlshaber der 17. Armee an die Heeresgruppe Süd richtete und in dem „Stellung und Einfluss des Bolschewismus“ inklusive „Folgerungen für unsere Propaganda und die Behandlung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten“ gezogen wurden: Darin fordert Stülpnagel u.a. einen „vermehrte(n) Kampf gegen den Bolschewismus und das vor allem in seinem Sinne wirkende internationale Judentum“. Die Bevölkerung im besetzten Gebiet sei propagandistisch zu bearbeiten. Eine „vielfach gereizte Stimmung“ in der Bevölkerung gegen die Juden sei vorhanden, daher sei eine „(n)achdrückliche Aufklärung über das Judentum“ in der Ukraine notwendig, „um zunächst eine entschlossenere und einheitliche Ablehnung zu erzielen“. Um dies zu untermauern, kolportiert Stülpnagel klassische antisemitische Zuschreibungen, z.b. dass diese „erhebliche Verdienste im freien Handel einheimsen“ oder sich als „Zutreiber und Agenten der GPU“ betätigen würden.(11) Manfred Messerschmidt setzt sich mit einem Biographen Stülpnagels auseinander, der dieses Schreiben Stülpnagels als „Routineschreiben“ qualifiziert und kommt zu dem Schluss: „Es war sein Schreiben und es war völlig ideologiekonform.“(12)
V. Stülpnagels Haltung gegenüber der Zivilbevölkerung illustriert sein Befehl betreffs „Behandlung feindl. Zivilpersonen (Partisanen, jugendlicher Banden) und der russ Kriegsgefangenen“ vom 30. Juli 1941. Darin befiehlt er u.a.: „Verdächtige Elemente, denen zwar eine schwere Straftat wie Waffenbesitz nicht nachgewiesen werden kann, die aber hinsichtlich Gesinnung und Haltung gefährlich erscheinen, sind nach Möglichkeit an die Einsatzkommandos der SP (SD) abzugeben.“ Nach welchen Kriterien die Wehrmacht hier die Gesinnung der Menschen zu prüfen hatte, ehe die Betroffenen an den SD ausgeliefert wurden, ist in dem Befehl nicht überliefert.(13) „Passive Widerstände“ seien „unverzüglich“ mit „kollektiven Gewaltmaßnahmen“ zu beantworten, die dafür in Frage kommenden Personen seien jedoch nicht wahllos aus der ukrainischen Bevölkerung herauszugreifen, sondern: „... sind die Ortsvorsteher anzuweisen, in erster Linie jüdische und kommunistische Einwohner zu nennen“. Explizit werden auch „jüdische Komsomolzen“ (d.h. jüdische Angehörige des kommunistischen Jugendverbands) als potentielle Opfer dieser Gewaltmaßnahmen genannt.(14) Damit nahm v. Stülpnagel sogar eine Verschärfung des entsprechenden OKH-Befehls vor. Manfred Messerschmidt bewertet dies so: „Mithin: keine Abschwächung, sondern ideologische Kooperation, trotz – und dies ist das eigentliche Momentum seiner Motivlage - fortbestehender Gegnerschaft gegen Hitler.“(15)
Als Stülpnagel 1942 in Frankreich als Militärbefehlshaber die Nachfolge seines Vetters Otto v. Stülpnagel antrat, erteilte er beispielsweise nach einem Anschlag auf einen Schnellzug der Wehrmacht am 17. April 1942 den Befehl, sofort 30 „Kommunisten und Juden“ zu erschießen, und im Fall, dass die Täter nicht binnen drei Tagen festgestellt würden, weitere 1.000 Kommunisten, Juden und andere Personen zu deportieren sowie nochmals 80 Menschen zu erschießen.(16) Messerschmidt zählt weitere Razzien nach Juden und Kommunisten, Erschießungen als Vergeltungsmaßnahmen, Deportationen von Juden und Kommunisten auf, die alle in Lageberichten des Militärbefehlshabers v. Stülpnagel erwähnt werden. Dass die zu erschießenden Personen vielfach wahllos aus der Bevölkerung festgenommen wurden, ist allgemein bekannt, doch zeigen die Dokumente noch einmal explizit den Antisemitismus und Antikommunismus ihres Verfassers. Ferner wünschte v. Stülpnagel in seinem Lagebericht für Oktober/Dezember 1943 eine Tempobeschleunigung bei der „Entjudung der Wirtschaft“. Auch Hans Mommsen betont, dass „prominente Mitglieder des militärischen Widerstands, darunter General Carl-Heinrich von Stülpnagel und Generalquartiermeister Eduard Wagner, die Judenvernichtung aktiv unterstützt haben oder an der Ausarbeitung des Komplexes der verbrecherischen Befehle beteiligt gewesen sind“.(17)
Stülpnagel war mitverantwortlich für Widerstandspläne in Paris (mit Oberstleutnant v. Hofacker). Er führte am 20. Juli 1944 die Alarmmaßnahmen und Verhaftungen von SS, SD und Gestapo in Paris durch, im Grunde die einzige erfolgreiche Aktion des Staatsstreichversuchs. Er konnte aber Generalfeldmarschall v. Kluge, der den Oberbefehl über die Wehrmachtstruppen an der Westfront hatte, nicht zur Beteiligung am Widerstand bewegen. Nach dem Scheitern des Staatstreichs wurde Stülpnagel von v. Kluge seines Postens enthoben. Er machte am 21. Juli 1944den Versuch einer Selbsttötung, der jedoch scheiterte. Er wurde verhaftet, am 30. August 1944 durch den Volksgerichtshof verurteilt und am selben Tag hingerichtet.
Zu Kontakt und Kooperation von Wehrmacht und SD-Einsatzgruppen siehe auch die biographischen Angaben zu Henning v. Tresckow (dort: Angaben zu v. Gersdorff).
Anmerkungen:
(1) Klaus-Jürgen Müller, Witzleben - Stülpnagel – Speidel - Offiziere im Widerstand. Heft 7 der Beiträge zum Widerstand, herausgegeben von der Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Berlin 1988, S. 5.
(2) Klaus-Jürgen Müller, ebd. S. 8.
(3) Gerd R. Ueberschär, Stauffenberg. Der 20. Juli 1944. Frankfurt am Main 2004, S. 92.
(4) Ebd.
(5) Christian Streit, Angehörige des militärischen Widerstandes und der Genozid an den Juden im Südabschnitt der Ostfront. In: Gerd R. Ueberschär, NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler. Darmstadt 2000, S. 90 ff.
(6) Zitiert nach Streit ebd. unter Bezug auf folgende Quelle: BA Berlin, R58/214: Ereignismeldungen UdSSR Nr. 10 v. 2.7.1941.
(7) Streit ebd.
(8) Vgl. Streit ebd., S. 93.
(9) Ebd.
(10) Vgl. Manfred Messerschmidt, Motive der militärischen Verschwörer gegen Hitler. In: Ueberschär 2000, S. 109. (11) Quelle: BA-MA Freiburg, RH 20-17/280. Hervorhebungen im Original. Gedruckt in: Ueberschär 2000, S. 179 ff. (12) Messerschmidt in Ueberschär 2000, ebd. S. 109.
(13) Quelle: BA-MA Freiburg, RH 20-17/276. Hervorhebungen im Original. Gedruckt in: Ueberschär 2000, S. 172 ff. (14) Ebd.
(15) Messerschmidt in Ueberschär 2000, S. 111.
(16) Messerschmidt in Ueberschär 2000, S. 111 unter Bezug auf BA-MA Freiburg, Befehl nach Frankreich. Kommandostab Abt. 1c/I2, unterschrieben von Stülpnagel.
(17) Hans Mommsen, Die Stellung der Militäropposition im Rahmen der deutschen Widerstandsbewegung gegen Hitler. In: Ueberschär 2000, S. 128.
