EU-Grundrechtecharta (Auszug)

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde am 12. Dezember 2007 verkündet. Rechtskraft erlangte die EU-Grundrechtecharta für alle Staaten der EU mit Ausnahme von Großbritannien, Polen und Tschechien mit dem Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon" am 1. Dezember 2009.
 

Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Menschenhandel ist verboten.

Artikel 10
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.

(2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln.

Artikel 20
Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

Verträge und Erlasse

von
Charta der
Vereinten Nationen
bis zur Dienstvorschrift

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