Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 13.10.2009
Verfassungsbeschwerde wegen Kosovo-Einsatz verworfen
Aktenzeichen: 2 BvR 4/08
Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober 2009 einen Beschwerde der Linksfraktion abgewiesen, dass der laufende Einsatz der Bundeswehr im Kosovo nach der einseitigen kosovarischen Unabhängigkeitserklärung im Februar 2008 neu durch den Bundestag hätte mandadiert werden müssen. Die Organklage sei unbegründet, so der Beschluss des Zweiten Senats. Eine erneute Zustimmung des Bundestages sei nur dann erforderlich, "wenn tatsächliche oder rechtliche Umstände wegfielen, die der Zustimmungsbeschluss als notwendige Bedingungen für einen Einsatz nennt".
