Berliner Erlass, Blankeneser Erlass
Mit bisher zwei Erlassen hat die politische Führung des Verteidigungsministeriums die Aufgabenstellung der Spitzenmilitärs der Bundeswehr, des Generalinspekteurs und der Inspekteure der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, festgelegt.
Verteidigungsminister Helmut Schmidt hat am 21. März 1970 mit dem "Blankeneser Erlass" angeordnet, dass die Inspekteure der Teilstreitkräfte gegenüber ihrer nachgeordneten Teilstreitkraft truppendienstlich verantwortlich sind. Der Generalinspekteur als ranghöchster Soldat ist zwar verantwortlich für die Gesamtaufgaben der Bundeswehr, übt aber keine truppendienstliche Gewalt aus. Er hat keine Kommandogewalt inne. Die Aufgabe des Generalinspekteurs besteht in der beratenden Funktion gegenüber dem Verteidigungsminister.
Blankeneser Erlass vom 21.03.1970 (Download PDF)
Nach 35 Jahren und diversen Auslands(kriegs)einsätzen wurde der Blankeneser durch den "Berliner Erlass" ersetzt. Mit der Weisung "Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung" vom 21. Januar 2005 hat Verteidigungsminister Peter Struck die Stellung des Generalinspekteurs deutlich gestärkt. Dem Generalinspekteur wird eine "herausgehobene Stellung als zentrale militärische Instanz" zugeschrieben. Die Inspekteure sind ihm unterstellt worden, und er trägt für "Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Einsätzen" die Verantwortung. Bei Einsätzen der Bundeswehr ist ihm der Kommandeur des Einsatzführungskommandos direkt unterstellt. Außerdem ist er Vorsitzender des Militärischen Führungsrats und der neu geschaffenen Gremien Einsatzrat und Rüstungsrat.
Die Zentralisierung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Hände des Generalinspekteurs bedeutet eine nicht unerhebliche Machtballung, die weitgehend ohne öffentliche Kontrolle ausgeübt werden kann.
Weisung zum Erlass vom 21.01.2005 (Download PDF)
Berliner Erlass vom 21.01.2005 (Download PDF)
