Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst in der Bekanntmachung der Neufassung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I 2055)
Erster Abschnitt
Grundwehrdienst und Wehrübungen
- § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
- § 3 Wohnraum und Sachbezüge
- § 4 Erholungsurlaub
- § 5 (weggefallen)
- § 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- § 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
- § 8 Vorschriften für Handelsvertreter
- § 9 Vorschriften für Beamte und Richter
- § 10 Freiwillige Wehrübungen
- § 11 (weggefallen)
- § 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
- § 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
- § 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
Zweiter Abschnitt
Meldung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden
Dritter Abschnitt
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 14a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
- § 14b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
