Schwarz-gelbe Verkürzung der Kriegsdienstpflichten - Rechtsanpassungen setzen auf längere Dienstzeiten
POSITIONENPAPIER 9 (Juni 2010)
Ralf Siemens
Inhalt Das Bundeskabinett hat am 19. Mai 2010 das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 – WehrRÄndG 2010 beschlossen. Mit dem Gesetzesvorhaben werden sieben Gesetze an die von der Koalition beschlossene Wehr- und Zivildienstverkürzung von neun auf sechs Monate angepasst und eine "freiwillige Verlängerung" des Zivildienstes wird ermöglicht. Die Anpassung von Gesetzen an den verkürzten Zwangsdienst sieht eine Reihe von eklatanten Ungleichbehandlungen zwischen Wehrdienstpflichtigen und Kriegsdienstverweigerern vor, aber auch nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen zwischen jenen, die die gesetzliche Zwangsdienstdauer ableisten, und denen, die freiwillig ihren Dienst verlängern.
Die Bundesregierung hat mit der Gesetzesinitiative die Chance genutzt, den freiwilligen zusätzlichen Dienst in den Streitkräften finanziell attraktiver zu gestalten. Bei gleichzeitiger Reduzierung von Grundwehrdienstleistenden in den Streitkräften geht die Marschrichtung in der Bundeswehr nochmals weiter weg von Grundwehrdienstleistenden hin zu Freiwilligen.
Hinter der Einführung eines "freiwilligen zusätzlichen" Zivildienstes steht die Absicht, ihn auszuweiten und die Abhängigkeit sozialer Strukturen von Zwangsdienern zu stärken.
Schwarz-gelbe Verkürzung der Kriegsdienstpflichten – Rechtsanpassungen setzen auf längere Dienstzeiten
