„Öffentlich-feierliche Gelöbnisse“ der Bundeswehr. Rituale zur Militarisierung der Gesellschaft
POSITIONENPAPIER 4 (Februar 2007)
Michael Behrendt
Inhalt Öffentliche Gelöbnisse dienen der Initiation der zivilen Staatsbürger in die Gemeinschaft der Kombattanten. Sie dienen aber auch der Militarisierung der Gesellschaft. Im Soldatengesetz nicht geregelt, findet das Gelöbnis am Ende der Grundausbildung statt und soll laut Zentraler Dienstvorschrift auf die Soldaten eine "erzieherische Wirkung" ausüben. Gelöbnisse im öffentlichen Raum führen vielfach dazu, dass öffentlicher Raum zweckentfremdet und der Öffentlichkeit entzogen wird. Überall dort, wo nennenswerte Proteste gegen Gelöbnisse im öffentlichen Raum erwartet werden, versucht die Bundeswehr zu verhindern, dass diese auch wahrgenommen werden, beispielsweise durch weiträumige Absperrungen oder Gästelisten.
